Presseinformation: Prof. Dr. Christine Langenfeld zur Verfassungsrichterin gewählt

Nr. 145/2016 - 08.07.2016

Rechtswissenschaftlerin der Universität Göttingen wird Richterin des Zweiten Senats

(pug) Die Göttinger Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Christine Langenfeld wurde am heutigen 8. Juli 2016 vom Bundesrat einstimmig für den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt. „Wir freuen uns sehr über die Wahl von Prof. Langenfeld in das höchste deutsche Gericht und gratulieren ihr herzlich. Die Wahl ist eine besondere Auszeichnung ihrer Leistung als Staats- und Europarechtlerin“, so Prof. Dr. Ulrike Beisiegel, Präsidentin der Universität Göttingen.

Christine Langenfeld, Jahrgang 1962, ist seit dem Jahr 2000 Inhaberin eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen. Die Direktorin der Abteilung für Staatsrecht am Institut für Öffentliches Recht war zudem von 2008 bis 2010 Dekanin der Juristischen Fakultät. Wesentliche Forschungsgegenstände von Prof. Langenfeld sind das Staatsrecht in ausgewählten Bereichen sowie spezifische Felder des besonderen Verwaltungsrechts, jeweils auch in ihren rechtsvergleichenden und international- und europarechtlichen Bezügen.

Eines ihrer Arbeitsfelder liegt im Bereich der grundgesetzlichen Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsaufträge. Hinzu kommt Forschung zum europäischen Antidiskriminierungsrecht und zum Grundrechtsschutz im europäischen Mehrebenensystem ebenso wie zum institutionellen Recht der Europäischen Union. Weitere Forschungsschwerpunkte sind das Migrations- und Integrationsrecht, das Bildungsrecht sowie das Verhältnis von Staat und Religion. Letzteres untersucht sie in Hinblick auf die Herausforderungen, die sich aus den beiden „Megatrends“ von religiöser Pluralisierung und Säkularisierung für Deutschland und Europa ergeben. Ihr besonderes wissenschaftliches Interesse gilt seit jeher dem Zusammenwirken der verschiedenen Rechtsordnungen im Mehrebenensystem und den hieraus folgenden Auswirkungen auf das deutsche Recht. Prof. Langenfeld hat unter anderem an zahlreichen Kommentaren und Sammelwerken im Bereich des Verfassungsrechts sowie des Europa- und Völkerrechts mitgearbeitet; hinzu kommen Herausgeberschaften von Buchreihen und rechtswissenschaftlichen Zeitschriften.

Seit 2012 ist sie Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Zuvor war sie Mitglied der Arbeitsgruppe „Religionsfragen im deutschen Verfassungsverständnis“ der Ersten Deutschen Islamkonferenz. Außerdem ist sie unter anderem Mitglied des Scientific Advisory Board der Universität Wien und des Universitätsrates Konstanz.

Mit der Wahl von Prof. Langenfeld werden nun zwei Rechtswissenschaftler der Universität Göttingen am Bundesverfassungsgericht tätig sein. Seit 2010 ist Prof. Dr. Andreas L. Paulus Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. „Wir freuen uns sehr, dass mit der Kollegin Langenfeld ein weiteres Mitglied unseres Lehrkörpers in das deutsche Höchstgericht berufen worden ist. Dies belegt nicht nur das hohe Ansehen von Frau Langenfeld, der ich sehr herzlich gratuliere, sondern unterstreicht auch das große Renommee der Fakultät“, so Prof. Dr. Torsten Körber, Dekan der Juristischen Fakultät.

Kontaktadresse:
Prof. Dr. Christine Langenfeld
Georg-August-Universität Göttingen
Juristische Fakultät – Abteilung für Staatsrecht
Platz der Göttinger Sieben 6, 37073 Göttingen
E-Mail: clangenfeld@jura.uni-goettingen.de
Internet: www.uni-goettingen.de/de/sh/28521.html