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Presseinformation: Antrittsvorlesung an der Juristischen Fakultät: Freie Berufe - ein Auslaufmodell?

Nr. 285/2003 - 18.11.2003

Prof. Thomas Mann untersucht die Sonderstellung von Ärzten, Rechtsanwälten und Journalisten
(pug) Zum Thema „Freie Berufe - ein Auslaufmodell?“ spricht Prof. Dr. Thomas Mann in seiner Antrittsvorlesung als Professor für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen. In der Veranstaltung am Mittwoch, 26. November 2003, erläutert der Wissenschaftler die Rechtskategorie der „Freien Berufe“ in der geänderten deutschen und europäischen Gesetzgebung. Die Veranstaltung findet in der Aula am Wilhelmsplatz statt und beginnt um 18.15 Uhr.
In der deutschen Rechtsordnung nehmen die so genannten freien Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare oder Journalisten traditionell eine Sonderstellung ein, die in ihrer Gemeinwohlbindung begründet ist und sie von den übrigen Berufen unterscheidet. In seinem Vortrag zeigt Prof. Mann auf, dass dieser Status durch aktuelle Tendenzen in der innerstaatlichen und in der europäischen Gesetzgebung gefährdet ist. Der Rechtswissenschaftler geht in diesem Zusammenhang der Frage nach, ob es zukünftig noch berechtigt ist, eine besondere Rechtskategorie der „Freien Berufe“ anzuerkennen.
Thomas Mann, 1963 in Oberhausen geboren, studierte Rechtwissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. 1989 legte er die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Anschließend war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Bochum und als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen tätig. Seine Promotion 1991 wurde mit dem Bochumer Universitätspreis für die beste juristische Dissertation ausgezeichnet. Nach dem Referendariat und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 1993 arbeitete Dr. Mann als wissenschaftlicher Assistent an der Ruhr-Universität Bochum und als Lehrbeauftragter an den Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien in Wuppertal, Dortmund und Bochum. Forschungsaufenthalte führten ihn nach Spanien und Großbritannien. 1998/1999 war der Wissenschaftler Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und habilitierte sich 2001 an der Universität zu Köln. Im Juni 2001 wurde er als Professor für das Recht der Wirtschaft an die Ruhr-Universität Bochum berufen. Seit dem Sommersemester 2002 lehrt und forscht Prof. Mann an der Universität Göttingen insbesondere auf dem Gebiet des Verwaltungsrechtes. Seit August 2003 ist er im zweiten Hauptamt als Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg tätig. Seine Forschungsschwerpunkte sind Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht und Kommunalrecht sowie Landesverfassungsrecht, Verfassungsgerichtsbarkeit und Demokratieprinzip.
Kontaktadresse:
Prof. Dr. Thomas Mann
Georg-August-Universität Göttingen
Juristische Fakultät
Platz der Göttinger Sieben 6, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-4723, Fax (0551) 39-7978
e-mail: sekretariat.mann@jura.uni-goettingen.de
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