In publica commoda

Presseinformation: Den Weg in die Selbständigkeit ebnen

Nr. 56/2001 - 21.02.2001

„Ich hätte da eine Firmen-Idee. Wer kann mir weiterhelfen?“ Mit solchen und ähnlichen Fragen ist man bei Dr. Kai Blanck richtig. Seit dem 1. Januar ist er der Koordinator in der neu eingerichteten universitären Beratungsstelle für Existenzgründungen. „Wir überlegen gemeinsam mit den potentiellen Jungunternehmern, wie das weitere Vorgehen ist oder welche Anlaufstelle die richtige ist“, so Dr. Kai Blanck. Aber nicht nur Fragen werden beantwortet, es gibt auch Fördergelder, mit denen der Schritt in die Selbständigkeit erleichtert werden soll. Angesprochen sind Studierende, Absolventen und MitarbeiterInnen der Göttinger Hochschule, sowie Mitglieder anderer Einrichtungen wie zum Beispiel der Max-Planck-Institute, des Primatenzentrums oder des Instituts für den wissenschaftlichen Film (IWF).

In Ergänzung anderer Angebote für Existenzgründer, die sich nur zum Teil mit diesem Thema beschäftigen oder sich nur an ausgewählte Zielgruppen wenden, will „Die gründerfreundliche Hochschule“ ein gründungsfreundliches Klima an der Hochschule schaffen. Die Selbständigkeit soll ein möglicher und keineswegs ungewöhnlicher Weg in die Berufswelt werden.

Für die Fördermittel sorgen die beiden Niedersächsischen Ministerien für Wirtschaft und Wissenschaft. Sie haben für zwei Jahre ein Programm aus dem Wettbewerb „Die gründerfreundliche Hochschule“ aufgelegt und stellen insgesamt 3,85 Mio. DM zur Verfügung.

Die Förderung zielt im Besonderen auf technologieorientierte und hochinnovative Existenz-gründungen ab. Ein Schwerpunkt der Beratung und finanziellen Förderung liegt bei den Neuen Technologien. Als unbedingt förderungswürdig gelten auch biologische, physikalische oder chemische Verfahrenstechniken sowie „neue“ Dienstleistungsideen.




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Beraten wird jeder, der Dr. Kai Blanck aufsucht, aber wer erhält Fördermittel? Wer folgende Kriterien erfüllt, wird nach Prüfung des Einzelfalls mit finanziellen Mitteln unterstützt:

 Mitarbeiter von Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen in Süd-Niedersachsen, die innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung ein technologieorientiertes Unternehmen gründen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder sich daran beteiligen wollen.
 Absolventen Göttinger Hochschulen, wenn ihr Abschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt, sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sie in einer zu belegenden Form noch in unmittelbarer Beziehung zur Hochschule stehen.
 Jungunternehmer aus Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen in Süd-Niedersachsen, sofern die Gründung ihres technologieorientierten Unternehmens nicht länger als drei Jahre zurückliegt und eine Technologiekooperation mit der Hochschule notwendig und nachgewiesen ist.
 Absolventen und Jungunternehmer aus außerniedersächsischen Hochschulen, sofern eine Kooperation mit einer Göttinger Hochschule vorgesehen ist.

Unternehmenssitz und Investitionsstandort müssen in Niedersachsen liegen.


Kontakt: Dr. Kai Blanck,
Tel.: 0551/39-12269
Fax: 0551/39-!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
E-Mail: kblanck@gwdg.de