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Presseinformation: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität wählen Vertreter für Personalräte

Nr. 52/2004 - 26.02.2004

Wahl zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen – Amtszeiten beginnen am 1. April
(pug) Die rund 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Georgia Augusta sind aufgerufen, vom 1. bis 3. März 2004 ihre Vertreter für den Personalrat der Universität (ohne Medizin) und den Personalrat des Bereichs Humanmedizin zu wählen. Parallel dazu finden auch die Wahlen zu den beiden Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) statt. Die Personalräte, die die Interessen der Beschäftigten vertreten, werden für eine Amtszeit von jeweils vier Jahren gewählt. Sie beginnt am 1. April 2004. Die Mitglieder der JAV bleiben zwei Jahre im Amt.
Der Personalrat der Universität (ohne Medizin) setzt sich aus 19 Mitgliedern zusammen. Die Gruppe der Beamten ist mit zwei, die Gruppe der Angestellten mit 14 und die Gruppe der Arbeiter mit drei Sitzen vertreten. Neun Sitze müssen von Frauen besetzt werden, davon sieben Angestellte und zwei Arbeiterinnen. Für den neuen Personalrat stellen sich in sechs Listen insgesamt 182 Kandidaten und Kandidatinnen zur Wahl. Für die fünfköpfige Jugendvertretung sind 22 Beschäftigte im Alter von 16 bis 26 Jahren zur Wahl aufgestellt.
„In der Stiftungsuniversität können die gewählten Interessenvertreter und -vertreterinnen sehr viel stärker bei Entscheidungsprozessen in der Universität mitwirken, als das früher in einer Ministerialbürokratie der Fall war“, erläutert Personalratsvorsitzender Manfred Groth. Er rufe daher die Beschäftigen auf, diese Chance zu nutzen und zur Wahl zu gehen. Vor vier Jahren lag die Wahlbeteiligung bei rund 33 Prozent. Die Personalräte sind zuständig für Angelegenheiten, die den Bundesangestellten-Tarifvertrag, den Manteltarifvertrag für Arbeiter der Länder und das Niedersächsische Beamtengesetz betreffen. Sie vertreten die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund um den Arbeitsplatz und fungieren als gesetzliches „Kontrollorgan“ bei arbeitsrechtlichen, arbeitstechnischen und arbeitsorganisatorischen Maßnahmen der Hochschule, die in dem auch für die Stiftungsuniversität geltenden Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz verankert sind. JAV-Vertreter haben das Recht, an den Personalratssitzungen teilzunehmen und bei Beschlüssen, die Belange der jungen Beschäftigten und Auszubildenden betreffen, mitzustimmen.

Kontaktadresse:
Personalrat der Georg-August-Universität (ohne Medizin), Geschäftsstelle
Humboldtallee 15, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-4232, Fax (0551) 39-2670
e-mail: persrat@uni-goettingen.de
Internet: www.uni-goettingen.de/~persrat