In publica commoda

Presseinformation: Chipkarte mit Servicefunktionen ersetzt Studienausweise aus Papier

Nr. 75/2004 - 26.03.2004

Studierende können am eigenen Computer Studienbescheinigungen abrufen
(pug) Als eine der ersten Hochschulen in Deutschland führt die Georg-August-Universität zum Sommersemester 2004 als Studienausweis eine Chipkarte ein, die mit so genannten PIN- und TAN-Nummern gekoppelt ist. Sie bieten den Göttinger Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, standortunabhängig an jedem beliebigen Computer Studienbescheinigungen aus dem Internet abzurufen, sich für das nächste Fachsemester an der Hochschule rückzumelden oder persönliche Angaben wie die Adresse zu ändern. Die Software für diese neuen Selbstbedienungsfunktionen wurde von den Universitäten Göttingen und Karlsruhe in Zusammenarbeit mit der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) in Hannover entwickelt.
Bislang müssen Studierende Bescheinigungen, die zum Beispiel Studienzeiten verzeichnen oder die ordnungsgemäße Exmatrikulation bestätigen, im Studentensekretariat anfordern. Auch Adressänderungen nach einem Umzug sind nur „vor Ort“ möglich. Nunmehr lassen sich diese Dienstleistungen wie auch die Rückmeldung per Lastschriftverfahren über den eigenen Rechner oder über Selbstbedienungsterminals in der Universität abwickeln. Die Studierenden können sich mit ihrer Matrikelnummer und einem persönlichen Passwort auf der entsprechenden Internetseite anmelden und die Vorgänge mit den Transaktionsnummern (TAN) bestätigen. Die Gültigkeit der Bescheinigungen belegt ein Verifikationsschlüssel, über den entsprechende Informationen unter einer speziellen Internetadresse abgerufen werden können. Vergeben werden jeweils eine PIN- und fünf TAN-Nummern. Die Chipkarte, die den Studienausweis in Papierform zum Wintersemester 2004/2005 komplett ablösen wird, dient zugleich als Bibliotheksausweis für die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB). Die Karte kann auch mit Zugangsberechtigungen zu einzelnen Fakultätsgebäuden der Physik, der Biologie und der Medizin sowie zum Hochschulsport ausgestattet werden. Geplant sind weitere Servicefunktionen wie das Bezahlen per „elektronischer Geldbörse“ bei Mensabesuchen und für Kopier- und Druckaufträge.
Die neuen Karten werden vom 5. April 2004 an ausgegeben. Mitzubringen sind Personalausweis, Reisepass oder Führerschein sowie der bisherige Studienausweis. In den Chipkartenstellen in der Nordmensa und im Zentralen Hörsaalgebäude zwischen den Hörsälen 010 und 011 – sie sind jeweils montags bis freitags von 9.30 bis 17.30 Uhr geöffnet – können die Studierenden ein Portraitfoto digital aufnehmen. Dies wird mit den persönlichen Daten abgeglichen und gemeinsam mit dem Gültigkeitsdatum innerhalb weniger Minuten auf die Karten gedruckt. Der Studienausweis, der neben dem Foto und dem Namen auch die Fakultät und die Matrikelnummer sowie Logo und Barcode für die SUB ausweist, gilt jeweils für ein Semester und kann in Selbstbedienung bei den Chipkartenstellen nach erfolgter Rückmeldung verlängert werden. Bei Verlust oder Diebstahl wird die unterschriebene Chipkarte gesperrt und verliert ihre Funktion.
Informationen im Internet können unter der Adresse www.uni-goettingen.de/chipkarte abgerufen werden.
Kontaktadresse:
Dr. Katharina Peters
Georg-August-Universität Göttingen
Organisationsentwicklung
Goßlerstraße 5/7, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-13198, Fax (0551) 39-1813189
e-mail: katharina.peters@zvw.uni-goettingen.de
Internet: www.uni-goettingen.de/chipkarte