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Presseinformation: Antrittsvorlesung: Das Terrorismusrisiko im Privatversicherungsrecht

Nr. 227/2004 - 14.07.2004

Prof. Dr. Alexander Bruns lehrt und forscht an der Göttinger Juristischen Fakultät
(pug) Zum Thema „Das Terrorismusrisiko im Privatversicherungsrecht in Europa und den USA“ spricht Prof. Dr. Alexander Bruns am Freitag, 16. Juli 2004, in seiner Antrittsvorlesung an der Georg-August-Universität. Der Wissenschaftler hat seit September 2003 die Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Versicherungsrecht und Rechtsvergleichung an der Göttinger Juristischen Fakultät inne. In seinem Vortrag analysiert Prof. Bruns rechtsvergleichend verschiedene Modelle der Versicherung von Terrorrisiken. Die Vorlesung findet in der Aula am Wilhelmsplatz statt und beginnt um 18.15 Uhr.
Prof. Bruns: „Die Gefahr von Terrorakten ist seit dem Anschlag auf das World Trade Center in New York und der Bombenexplosion in Madrid sowohl in Europa als auch in den USA in das Bewusstsein der Öffentlichkeit getreten.“ Durch die weitreichenden menschlichen und wirtschaftlichen Folgen von Terroranschlägen stelle sich in verschiedenen Versicherungszweigen die Frage, ob das Risiko versicherbar sei, so der Rechtswissenschaftler. In seiner Vorlesung geht Prof. Bruns insbesondere auf das Spannungsverhältnis von Erstversicherung und Rückversicherung ein. Vor diesem Hintergrund untersucht er die Versicherbarkeit von Terrorgefahren im deutschen Privatversicherungsrecht.
Alexander Bruns, 1966 in Hamburg geboren, studierte Rechtwissenschaften in Konstanz. Nach der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung war er als Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Deutsches und Ausländisches Zivilprozessrecht der Universität Freiburg tätig, an der er 1996 mit einer Arbeit über „Informationsansprüche im Medienpersönlichkeitsrecht“ promoviert wurde. Ein Studien- und Forschungsaufenthalt führte ihn 1997/98 an die Duke Law School in North Carolina (USA), an der er den Master of Laws (LL.M.) erwarb. Als Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft forschte er unter anderem an der Harward Law School (USA). Im Februar 2002 habilitierte sich Dr. Bruns in Freiburg zum Thema „Haftungsbeschränkung und Mindesthaftung”. Nach der Verwaltung der Professur für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Universität Hannover wurde er zum Oktober 2002 auf eine C3-Professur für Bürgerliches Recht und Versicherungsrecht an die Universität Göttingen berufen. Im März 2003 lehnte er einen Ruf an die Universität Gießen ab. Seit September vergangenen Jahres lehrt und forscht der Wissenschaftler an der Georgia Augusta auf einer C4-Professur. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen das deutsche, europäische und ausländische Zivil- und Zivilverfahrensrecht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Privatversicherungsrecht sowie die Rechtsvergleichung.
Kontaktadresse:
Prof. Dr. Alexander Bruns
Georg-August-Universität Göttingen
Juristische Fakultät
Platz der Göttinger Sieben 5, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-14659, Fax (0551) 39-14655
e-mail: a.bruns@jura.uni-goettingen.de
Internet: www.jura.uni-goettingen.de/a.bruns/index.htm