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Presseinformation: Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung im Recht

Nr. 362/2005 - 02.11.2005

Interdisziplinäres Modellseminar an der Juristischen Fakultät: Diskussion mit Experten
(pug) Zu einem interdisziplinären Modellseminar zum Thema „Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung im Recht“ lädt die Juristische Fakultät der Universität Göttingen am Donnerstag, 3. November 2005, ein. Im Mittelpunkt der Veranstaltung unter der Leitung von Prof. Dr. Volker Lipp steht die Frage, welche Möglichkeiten das deutsche Rechtssystem Behinderten und psychisch Kranken bietet, ihre Angelegenheiten selbstverantwortlich zu besorgen. Im Rahmen des Seminars können Studierende und Interessierte diesen Themenkomplex mit Experten aus unterschiedlichen Perspektiven erörtern. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. durchgeführt und ist Teil des von der Europäischen Union geförderten Projekts „Justice, Rights and Inclusion for Persons with Intellectual Disabilities“. Ziel ist es, Vorschläge für eine bessere Handhabung und eine Weiterentwicklung der rechtlichen Instrumente für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung zu erarbeiten.
„Die Regeln der rechtlichen Handlungsfähigkeit und die rechtliche Betreuung sollen psychisch Kranke oder Behinderte vor Gefahren schützen und ihnen helfen, ihre Rechte wahrzunehmen. Sie bergen jedoch stets die Gefahr in sich, dass Schutz und Hilfe in Fremdbestimmung und Bevormundung umschlagen“, so Prof. Lipp. Die Diskussion im Seminar wird durch Referate von Studierenden und Kurzvorträgen von Experten vorbereitet. Über die Unterstützung und Vertretung von Behinderten in rechtlichen Angelegenheiten aus Sicht eines Selbsthilfeverbandes referiert Ulrich Hellmann von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Franz Kandulski, Leitender Arzt am Niedersächsischen Landeskrankenhaus Göttingen, informiert über die Entscheidungsfähigkeit bei psychischer Behinderung oder Erkrankung. Die Feststellung der Betreuungsvoraussetzungen in der gerichtlichen Praxis erläutert Kai-Uwe Schütz, Richter am Vormundschaftsgericht Göttingen. Almuth Schauer, Psychiaterin im sozialpsychiatrischen Dienst des Kreisgesundheitsamtes Marburg, spricht über die Rolle des Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren. Mit der Auswahl und Ausbildung des Betreuers befasst sich der Geschäftsführer des Marburger Vereins für Selbstbestimmung und Betreuung e.V., Werner Englert.
Hinweis an die Redaktionen:
Das interdisziplinäre Modellseminar „Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung im Recht“ findet am Donnerstag, 3. November 2005, in der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, Platz der Göttinger Sieben 1, Großer Seminarraum, statt.
Kontaktadresse:
Prof. Dr. Volker Lipp
Georg-August-Universität Göttingen
Juristische Fakultät
Platz der Göttinger Sieben 6, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-7380, Fax (0551) 39-12325
e-mail: lehrstuhl.lipp@jura.uni-goettingen.de
Internet: www.uni-goettingen.de/de/sh/25322.html