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Presseinformation: Antrittsvorlesung: Der hippokratische Eid im Selbstbild des modernen Menschen

Nr. 15/2006 - 17.01.2006

Der Vortrag des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Gunnar Duttge findet am 20. Januar 2006 statt
(pug) Seine Antrittsvorlesung an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität hält am Freitag, 20. Januar 2006, Prof. Dr. Gunnar Duttge. Er wird in seinem Vortrag zum Thema „Der hippokratische Eid im Selbstbild des modernen Menschen“ sprechen. Dabei wird Prof. Duttge auf die Frage eingehen, inwieweit sich zu Beginn des dritten Jahrtausends noch ein verbindlicher Rahmen legitimen ärztlichen Handelns ausmachen lässt. Der Rechtswissenschaftler wurde im Oktober 2004 als Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht nach Göttingen berufen und ist seit Dezember vergangenen Jahres Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Medizinrecht. Die Veranstaltung findet in der Aula am Wilhelmsplatz statt und beginnt um 12.15 Uhr.
„Medizinethische Fragen werden häufig unter Rückgriff auf ein prinzipiengestütztes Verständnis wie Autonomie, Nichtschädigung, Wohltun und Gerechtigkeit diskutiert. Ein solcher Ansatz leidet jedoch unter dem Mangel, dass eine verbindende normative Grundlage fehlt, und kann somit kontextübergreifende Wertungswidersprüche nicht vermeiden“, erläutert Prof. Duttge. In seinem Vortrag wird der Wissenschaftler die Problematik anhand einiger Beispiele aus dem geltenden Medizinrecht verdeutlichen und Möglichkeiten der Abhilfe skizzieren.
Gunnar Duttge (Jahrgang 1966) studierte Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg. 1992 legte er das Erste und 1994 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Während des Referendariates war er zugleich als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht der Universität Würzburg tätig. 1995 folgte die Promotion, anschließend arbeitete Dr. Duttge bis 1999 als Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht der Ruhr-Universität Bochum, an der er sich im Januar 2000 habilitierte. Im April desselben Jahres wurde er zum Hochschuldozenten ernannt und übernahm im Wintersemester 2000/2001 in Bochum eine Lehrstuhlvertretung. Nach einer weiteren Vertretung in München (Sommersemester 2001) wurde der Wissenschaftler im November 2001 zum Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität ernannt. Zum Wintersemester 2004/2005 nahm Prof. Duttge in der Nachfolge von Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber den Ruf an die Universität Göttingen an.
Zu den Forschungsschwerpunkten von Prof. Duttge gehören neben medizinrechtlichen Fragestellungen unterschiedliche Aspekte des materiellen und des formellen Strafrechts. Auf dem Gebiet des Strafprozessrechts beschäftigt sich der Wissenschaftler insbesondere mit der Legitimität von „Absprachen“, im materiellen Strafrecht vor allem mit Zurechnungsfragen wie zum Beispiel Fahrlässigkeit. Weitere Arbeitsbereiche bilden Eigentums- und Vermögensdelikte. Prof. Duttge gehört verschiedenen rechtswissenschaftlichen Vereinigungen an. Außerdem ist er stellvertretendes Mitglied in der Ethik-Kommission der Georg-August-Universität.
Kontaktadresse:
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Georg-August-Universität Göttingen
Juristische Fakultät
Goßlerstraße 19, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-7435, Fax (0551) 39-9240
e-mail: gduttge@gwdg.de
Internet: www.uni-goettingen.de/de/sh/18979.html