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Presseinformation: Rechtswissenschaftliche Antrittsvorlesung: Demokratie und Menschenwürde

Nr. 236/2006 - 11.07.2006

Prof. Dr. Christoph Möllers forscht zu Staatsrecht, Rechtsvergleichung und Verfassungstheorie
(pug) Über „Demokratie und Menschenwürde“ spricht Prof. Dr. Christoph Möllers am Freitag, 14. Juli 2006, in seiner Antrittsvorlesung an der Georg-August-Universität. Der Wissenschaftler lehrt und forscht seit Oktober 2005 an der Göttinger Juristischen Fakultät und hat dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Rechtsvergleichung und Verfassungstheorie inne. In seinem Vortrag erläutert Prof. Möllers eine verfassungsrechtliche Konzeption der Menschenwürde, die demokratische Selbstbestimmung nicht aus-, sondern mit einschließt. Die Veranstaltung findet in der Aula am Wilhelmsplatz statt und beginnt um 12.00 Uhr.
Wie Prof. Möllers erläutert, stellt eine verbreitete Konzeption des Verfassungsrechts die Menschenwürde in Gegensatz zu demokratischen Entscheidungsprozessen und versteht diese damit als Grenze der Demokratie. „Eine solche Vorstellung verkennt jedoch, dass Menschenwürde ein Verhältnis zwischen Personen betrifft, das aushandelbar und veränderbar bleiben muss. Sie übersieht dadurch den politischen Gehalt des verfassungsrechtlichen Bekenntnisses zur Menschenwürde und steht vergleichsweise hilflos vor der Frage, wie sich ihr rechtlicher Gehalt dem Wandel gesellschaftlicher Präferenzen anpassen soll“, so der Rechtswissenschaftler.
Christoph Möllers, 1969 in Bochum geboren, studierte Rechtswissenschaften in Tübingen, München und Madrid (Spanien) und wurde als Stipendiat von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. Nach dem Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen in München (1994) und Berlin (1997) arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent an der Technischen Universität Dresden und wurde 1999 an der Universität München promoviert. Von Oktober 2000 an lehrte und forschte der Rechtswissenschaftler am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht der Universität Heidelberg, an der er sich im April 2004 auch habilitierte. Im Sommersemester 2004 übernahm er die Vertretung eines Lehrstuhls in Hamburg und wurde im November zum Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster ernannt, ehe Prof. Möllers den Ruf an die Georgia Augusta annahm. Auslandsaufenthalte in den USA führten ihn an die University of Chicago (1995) und die New York University (2002).
Zu den Forschungsschwerpunkten von Prof. Möllers gehören unter anderem das deutsche und ausländische Verfassungsrecht, die Demokratietheorie im Öffentlichen Recht, die Theorie der europäischen Konstitutionalisierung und das Europäische Verwaltungsrecht. Darüber hinaus befasst er sich mit kulturwissenschaftlichen Analysen des Rechts und mit Fragen der Governance-Forschung. Im Akademischen Jahr 2006/2007 wird der Göttinger Rechtswissenschaftler als Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin forschen.
Hinweis an die Redaktionen:
Ein digitales Foto von Prof. Dr. Christoph Möllers kann in der Pressestelle abgerufen werden.
Kontaktadresse:
Prof. Dr. Christoph Möllers, Georg-August-Universität Göttingen, Juristische Fakultät
Platz der Göttinger Sieben 6, 37073 Göttingen, Telefon (0551) 39-10155, Fax (0551) 39-7414
e-mail: cmoellers@jura.uni-goettingen.de, Internet: www.lehrstuhl-moellers.de