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Presseinformation: Gemeinsamkeiten und Unterschiede im deutschen und japanischen Recht

Nr. 280/2006 - 05.09.2006

Rechtswissenschaftliches Symposium der Georgia Augusta und der Kansai-Universität
(pug) Mit der „Rezeption und Reform im deutschen und japanischen Recht“ befasst sich das Zweite Rechtswissenschaftliche Symposium Göttingen – Kansai, zu dem die Juristische Fakultät der Georg-August-Universität vom 11. bis 13. September 2006 einlädt. Wissenschaftler der Georgia Augusta und der Kansai-Universität Osaka (Japan) werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Rechtssystemen beider Länder aufzeigen. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage, inwieweit die nationale Kodifizierungsphase des deutschen Rechts in der zweiten Häfte des 19. Jahrhunderts die Entwicklung des japanischen Rechtswesens beeinflusst hat. Die Experten wollen darüber hinaus Reformerfordernisse und Reformansätze in zentralen Rechtsgebieten erörtern. Zu der Veranstaltung unter der Leitung von Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle werden sieben Vertreter der japanischen Partnerhochschule sowie weitere Wissenschafter aus Japan in Göttingen erwartet. Ein erstes Symposium dieser Art hat bereits vor vier Jahren in Osaka stattgefunden.
„Mit Beginn der so genannten Meiji-Periode am Ende des 19. Jahrhunderts ist Japan in eine umfassende Modernisierungsphase eingetreten und hat sich in vielen gesellschaftlichen Bereichen an westlichen Modellen ausgerichtet. Das neu geschaffene japanische Recht orientierte sich stark an deutschen Vorbildern, zum Teil wurden Gesetzestexte wie das Strafgesetzbuch übernommen“, erläutert Prof. Jehle. Daraus entstand eine lange Tradition des deutsch-japanischen Austauschs in den Rechtswissenschaften, an die die Kansai-Universität und die Georgia Augusta mit diesem Symposium und einem gemeinsamen Forschungsprojekt anknüpfen: Im Mittelpunkt steht die Frage, was aus dem gemeinsamen Rechtsbestand überdauert hat und auch unter aktuellen Reformerfordernissen bestehen bleiben kann. Dabei soll vor allem analysiert werden, inwieweit die jeweiligen Rechtsordnungen tatsächlich Übereinstimmungen aufweisen, an welcher Stelle in den vergangenen Jahrzehnten Unterschiede aufgetreten sind und in welche Richtung Lösungsansätze für Reformen entwickelt werden sollen.
Das Symposium wird am Montag, 11. September 2006, mit Grußworten von Prof. Dr. Joachim Münch, Vizepräsident der Georg-August-Universität, und Prof. Dr. Volker Lipp, Dekan der Juristischen Fakultät, eröffnet. Anschließend werden Wissenschaftler der Kansai-Universität und der Georg-August-Universität über zentrale Fragestellungen im Zivilrecht und Zivilprozessrecht, im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie im Verwaltungsrecht und Staatsrecht sprechen. Die Fachleute werden hier zum Beispiel Grundprobleme einer Rezeption ökonomischer Instrumente im Umweltrecht erörtern. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Straf- und Strafprozessrecht. Dabei geht es unter anderem um Wandlungen der Strafrechtsdogmatik nach dem Zweiten Weltkrieg in Japan und um ein japanisches Gesetz zur medizinischen Beobachtung als eine neue Maßnahme gegenüber psychisch kranken Tätern. Zum Abschluss der Veranstaltung wollen die Rechtswissenschaftler übergreifende Fragen einer Reform der Juristenausbildung in Japan und Deutschland diskutieren.
Informationen im Internet sind unter www.jura.uni-goettingen.de in der Rubrik „Aktuelles“ abrufbar.
Hinweis an die Redaktionen:
Das Zweite Rechtswissenschaftliche Symposium Göttingen – Kansai zum Thema „Rezeption und Reform im deutschen und japanischen Recht“ findet im Aulagebäude am Wilhelmsplatz (11. und 12. September 2006) sowie im Sitzungsraum der Juristischen Fakultät (13. September 2006) statt.
Kontaktadresse:
Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle
Georg-August-Universität Göttingen
Juristische Fakultät - Institut für Kriminalwissenschaften
Goßlerstraße 15a, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-4866, Fax (0551) 39-9241
e-mail: abtkrim@uni-goettingen.de
Internet: http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/jmjehle