In publica commoda

Presseinformation: Bundesverwaltungsgericht erklärt Übernahme von Professorinnen und Professoren durch die Trägerstiftung der Universität Göttingen für rechtens

Nr. 242/2009 - 26.11.2009

Drei Fälle exemplarisch verhandelt – Revisionen von Professoren erfolglos

(pug) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) hat in drei Musterentscheidungen die Revisionen von Professoren der Georgia Augusta gegen ihre beamtenrechtliche Übernahme durch die Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts als unbegründet zurückgewiesen. Die Übernahme der beamteten Professoren von einer Körperschaft der unmittelbaren Staatsverwaltung durch die in mittelbarer Staatsverwaltung stehende Trägerstiftung im Jahr 2003 war somit rechtens.

Die heutige Entscheidung des BVerwG bestätigt die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 5. Dezember 2007 als Vorinstanz. Dieses hatte anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Göttingen vom März 2006 aufgehoben und gleichlautende erstinstanzliche Urteile aus Hildesheim und Lüneburg bestätigt. Eine schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts liegt noch nicht vor. Mit dieser Entscheidung in dritter Instanz ist der Rechtsweg erschöpft und die Streitsache rechtskräftig entschieden.

Die Universität Göttingen befindet sich seit 1. Januar 2003 in der Trägerschaft einer Stiftung Öffentlichen Rechts. Nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz ist die Trägerstiftung Dienstherr der Beamten, die daher im Zuge der Stiftungserrichtung übernommen worden waren. Eine Gefährdung oder Verschlechterung der Besoldungs- und Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten ging mit der Übernahme nicht einher. Insgesamt 16 Göttinger Professorinnen und Professoren, darunter acht Hochschullehrer der Universitätsmedizin Göttingen, hatten dennoch dagegen Klage erhoben.

Universitätspräsident Kurt von Figura: „Wir freuen uns, dass der sieben Jahre andauernde Rechtsstreit nun endgültig entschieden ist und jetzt Rechtssicherheit geschaffen wurde. In der Praxis hatte der Streit keinerlei Auswirkungen. Unsere Hochschule hat sich als Stiftungsuniversität in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt, wie unter anderem der Erfolg in der Exzellenzinitiative zeigt. Auf diesem erfolgreichen Weg wollen wir mit allen Beschäftigten weiter konstruktiv vorangehen.“