In publica commoda

Presseinformation: Bundesweit einmalig: Jura mit Diplom

Nr. 132/2001 - 18.05.2001

Universität Göttingen führt als erste Universität den Grad einer Diplom-Juristin/eines Diplom-Juristen ein.
(pug) Schon seit langem und in den letzten Jahren vermehrt streben Juristinnen und Juristen in Berufsfelder, die jenseits der klassischen Betätigungen in der Justiz, Anwaltschaft und oder im höheren Verwaltungsdienst liegen. Das hat zur Folge, dass längst nicht mehr alle Absolventinnen und Absolventen auch die Befähigung zum Richteramt erwerben wollen. Bereits ohne Zweites Staatsexamen möchten Sie schon wesentlich früher - und zumeist in der freien Wirtschaft – in das Berufsleben einsteigen. Doch dafür gab es bisher keinen adäquaten Abschluss. Mit der Verleihung des neuen Hochschulgrades Dipl.-jur. wird an der Universität Göttingen diese empfindliche Lücke jetzt geschlossen.
Als bundesweit erste Fakultät verleiht die Juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen ihren Absolventinnen und Absolventen nach bestandenem Ersten Juristischen Staatsexamen auf Antrag den Hochschulgrad einer „Diplom-Juristin“ bzw. eines „Diplom-Juristen“. Dies entspricht zugleich einer Anregung der Justizministerkonferenz vom 24.11.2000. Es wird so auf die veränderten Rahmenbedingungen auf dem juristischen Arbeitsmarkt angemessen reagiert.
Ein entsprechender schriftlicher Antrag kann von Göttinger Absolventinnen und Absolventen gestellt werden, die nach der Beschlußfassung des Fakultätsrates (7. Februar 2001) erfolgreich ihr Erstes Juristisches Staatsexamen abgelegt haben. Voraussetzung ist jedoch eine hinreichende „Anbindung“ während des Studiums an die Göttinger Fakultät. Einzelheiten zu dieser Voraussetzung lassen sich im Internet abrufen http://wwwjura.uni-goettingen.de/studium/diplomjurist.pdf.


Weitere Informationen:
Presse- und Informationsbüro
E-mail: pressestelle@zvw.uni-goettingen.de