In publica commoda

Presseinformation: Studierende und Wissenschaftler profitieren von Nachlässen und Stiftungen

Nr. 211/2010 - 19.10.2010

Stiftung Privaten Rechts bündelt seit 25 Jahren Vermächtnisse

(pug) Die Universität Göttingen unterstützt Studierende, Promovierende und Wissenschaftler mit Geldern, die aus Nachlässen und Stiftungen an die Hochschule stammen. Vor 25 Jahren wurden die insgesamt 23 ehemals selbstständigen Stiftungen und Nachlässe aus mehreren Jahrhunderten zusammengeführt zur „Stiftung der Georg-August-Universität Göttingen – Stiftung Privaten Rechts“. Seitdem kann sowohl die Geldanlage als auch die Verwendung der Erträge besser organisiert werden. Allein in den vergangenen zwölf Jahren bewilligte der Stiftungsvorstand, derzeit unter dem Vorsitz des hauptberuflichen Vizepräsidenten Markus Hoppe, mehr als 2,7 Millionen Euro für Auszeichnungen und Stipendien an Studierende und Promovenden, Zuschüsse für Forschungsreisen, für die Anschubfinanzierung für Anträge von Verbundprojekten und für Präsentationen in den Sammlungen und Museen der Universität.

Zweck der Stiftung Privaten Rechts ist es, die Pflege und Entwicklung der Wissenschaften an der Universität Göttingen unmittelbar zu fördern und zu unterstützen. Dieser Gedanke reicht an der Georgia Augusta bis ins 18. Jahrhundert zurück. Damals übereignete Anna Vandenhoeck, Witwe des ersten Universitäts-Buchdruckers und -verlegers, der Hochschule Teile ihres Nachlasses. Auch in den folgenden Jahrhunderten erinnerten sich Ehemalige und deren Erben an die Studienzeit in Göttingen und hinterließen der Universität oder einzelnen Fakultäten ganz oder teilweise ihr Vermögen. Die Stiftungszwecke reichen von Studien- und Forschungsstipendien und der Förderung wissenschaftlicher Arbeit in allen Fachgebieten über die Geräteanschaffung bis zur Krebsforschung.

„Dank dieser langen Tradition und der Zusammenführung der zahlreichen Nachlässe in der Stiftung Privaten Rechts vor 25 Jahren gelingt es uns bis heute, Göttinger Studierende und Wissenschaftler zu unterstützen“, so Prof. Dr. Kurt von Figura, der als Präsident der Universität Göttingen dem Stiftungsrat der Stiftung Privaten Rechts vorsitzt. Auch wenn die Gelder nun „aus einem Topf“ kommen, erfährt der Empfänger weiterhin, aus welcher Quelle diese Fördermittel stammen. Auch zukünftige Vermächtnisse wird die Stiftung im Sinne der Stifter verwalten und einsetzen.

Die Beantragung von Fördergeldern bei der Stiftung Privaten Rechts ist einfach gestaltet, um den Aufwand für die Antragsteller und die Bearbeitungszeit zu minimieren: Vertreter aller Institute können einen formlosen Antrag einreichen; der Stiftungsvorstand entscheidet dann innerhalb weniger Wochen über die Bewilligung. Weitere Informationen zur Stiftung und der Beantragung von Fördergeldern sind im Internet unter der Adresse www.uni-goettingen.de/stiftung-privaten-rechts zu finden.