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Presseinformation: Universität Göttingen erfolgreich beim Qualitätspakt Lehre

Nr. 109/2011 - 17.05.2011

Bund bewilligt Anträge zur Verbesserung der Studienbedingungen

(pug) Die Universität Göttingen war mit ihren Anträgen zur weiteren Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre im Rahmen des „Qualitätspaktes Lehre“ erfolgreich. Das haben der Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, und die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Annette Schavan, heute bekannt gegeben. Der „Qualitätspakt Lehre“ bildet die dritte Säule des Hochschulpaktes 2020 von Bund und Ländern. Die Universität Göttingen wird damit in den kommenden fünf Jahren das Lehrangebot ausbauen und die Qualität der Studienbedingungen weiter optimieren. Die Hochschule war sowohl mit einem Einzelantrag als auch mit einem Verbundvorhaben mit weiteren niedersächsischen Universitäten und Fachhochschulen erfolgreich. Im Einzelantrag hatte die Universität Göttingen eine Fördersumme von rund 17 Millionen Euro beantragt; die genaue Höhe der bewilligten Summe wird die GWK zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.

Prof. Dr. Ulrike Beisiegel, Präsidentin der Universität Göttingen: „Die weitere Verbesserung der Studienbedingungen hat für die Universität und ihr Zukunftskonzept einen hohen Stellenwert. Wir freuen uns daher besonders über den Erfolg in diesem für uns sehr wichtigen Wettbewerb. Die erfolgreiche Bewerbung zeigt auch, dass wir hier bereits auf einem guten Weg sind.“

Prof. Dr. Wolfgang Lücke, Vizepräsident der Universität Göttingen für Studium und Lehre: „In den kommenden Jahren werden wir weiter intensiv daran arbeiten, Studien- und Lehrqualität spürbar zu erhöhen. Wir erwarten, dass sich dadurch in der Universität eine gemeinsame Qualitätskultur entwickelt, die auch über die Projektlaufzeit hinaus positive Auswirkungen haben wird.“

Die Universität Göttingen hatte für den Einzelantrag im Vorfeld unter Beteiligung von Studierenden und Lehrenden fünf Handlungsfelder identifiziert, in die das Geld fließen soll. So soll beispielsweise eine Neugestaltung der ersten Phase des Studiums dazu führen, dass die Zahl der Studienabbrecher sinkt. Durch neu eingerichtete und vorgezogen besetzte Professuren soll die Betreuung in den studierendenstarken Fächern ausgebaut werden. Eine systematische Personalentwicklung vom Beginn der Promotionsphase bis zur Weiterqualifizierung von erfahrenen Lehrenden soll die Qualität der Lehrveranstaltungen weiter verbessern. Gleichzeitig sollen Lehrende Freiraum erhalten, um moderne und innovative Lehr- und Lernkonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Mit dem Ausbau des universitätseigenen Qualitätsmanagementsystems will die Hochschule die Qualität der Lehre langfristig sichern.

Bund und Länder hatten den „Qualitätspakt Lehre“ im Juni des vergangenen Jahres beschlossen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt dafür bis zum Jahr 2020 insgesamt rund zwei Milliarden Euro an Fördergeldern bereit. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hatte in der ersten Runde Anträge von 194 Hochschulen erhalten. Das entspricht etwa 80 Prozent der antragsberechtigten Hochschulen in Deutschland.