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Presseinformation: Juniorprofessuren: Universität weist Kritik als "unberechtigt" zurück

Nr. 221/2001 - 01.10.2001

Transparente und strenge Besetzungsverfahren gewährleisten Exzellenzförderung

(pug) Der in der Öffentlichkeit erhobene Vorwurf mangelnder Transparenz und der Bevorzugung interner Bewerber bei Ausschreibung und Auswahlverfahren für künftige Juniorprofessuren an der Universität Göttingen ist „haltlos und unberechtigt“, erklärte Universitätspräsident Prof. Dr. Horst Kern. „Die Hochschulleitung der Universität Göttingen sieht die Einführung von Juniorprofessuren im Rahmen der Dienstrechtsform als Maßnahme der Exzellenzförderung, die nur durch transparente und strenge Besetzungsverfahren gewährleistet werden kann“, so Prof. Kern. „Dies war der Maßstab für alle bisher unternommenen Schritte; Qualitätssicherung ist auch für das weitere Vorgehen bei der Besetzung der Juniorprofessuren oberstes Gebot.“

Wie die Leiterin der Forschungsabteilung der Universität Göttingen, Dr. Dorothea Mey erläutert, hat die Hochschule die 42 Stellen für Juniorprofessuren in zwei aufeinanderfolgenden Anzeigen in einer großen deutschen Wochenzeitung, jeweils auch mit dem Hinweis auf weitere Informationen im Internet, ausgeschrieben. „International wurden die Stellenausschreibungen an ein Consortium einschlägiger Universitäten übermittelt und unterschiedlich auch in internationalen Fachzeitschriften veröffentlicht. Die Mindestausschreibungsfrist lag bei sechs Wochen, in mehreren Fällen, abhängig vom Erscheinungsdatum, ist diese Frist noch nicht abgeschlossen."

Die Verfahren zur Besetzung der Juniorprofessuren sind, so Dr. Mey weiter, vor der Ausschreibung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) abgesprochen worden. Das mit den Ministerien abgestimmte Vorgehen beziehe sich auch auf hervorragende junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die kürzlich auf Stellen berufen worden seien, die mit dem neuen Gesetz abgelöst werden sollen. Diese Göttinger Wissenschaftler hätten einen gesetzlichen Anspruch auf ihre sogenannte C1-Stelle, ihnen müsse jedoch ebenfalls die Möglichkeit zur Bewerbung um eine Juniorprofessur gegeben werden. Die Leiterin der Forschungsabteilung: „Wenn man diese Gruppe nicht prinzipiell ausschließen will, bleibt nur die Umwandlung der C1-Stelle in eine Juniorprofessur. Dies ist ein Zielkonflikt, den wir durch extrem strenge Auswahlverfahren lösen wollen.“ Die Begutachtung wird von fakultätsübergreifenden Kommissionen durchgeführt, die den Berufungskommissionen für Professoren angeglichen sind. „Im Fall einer internen Bewerbung von einer C1-Stelle auf eine Juniorprofessur müssen zwei externe Gutachter hinzugezogen werden. Außerdem erfolgt eine Prüfung durch den Senat der Universität sowie durch die Ministerien auf Bundes- und Landesebene“, so Dr. Mey.

Ausgelöst wurde die Diskussion um die Juniorprofessuren durch einen „Offenen Brief“, den zwei Nachwuchswissenschaftler an die Humboldt-Universität zu Berlin, die Philipps-Universität Marburg und die Universität Göttingen gerichtet haben. Sie kritisieren in dem Brief das Auswahlverfahren an den drei Hochschulen, die bundesweit als erste Stellen für Juniorprofessoren ausgeschrieben haben.