In publica commoda

Presseinformation: Universität Göttingen informiert über Studiengebühren ab Sommersemester 2003

Nr. 217/2002 - 25.07.2002

Frühzeitige Information für Studierende in höheren Semestern – Briefaktion und Beratung

(pug) In diesen Tagen wendet sich das Studentensekretariat der Universität Göttingen erstmals mit einem Anhörungsbogen an diejenigen Studierenden höherer Semester, die voraussichtlich vom Sommersemester 2003 an Studiengebühren zahlen müssen. Von diesem Zeitpunkt an steht allen Studierenden in Niedersachsen ein Studienguthaben zur Verfügung, in dessen Rahmen ein gebührenfreies Studium absolviert werden kann. Das Studienguthaben berechnet sich nach der Regelstudienzeit eines Faches und vier zusätzlichen Semestern. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine Studiengebühr von 500 Euro pro Semester zu entrichten, sofern keine Ausnahmeregelung vorliegt.

„Mit unserer Briefaktion sollen die betroffenen Studierenden rechtzeitig informiert und angehört werden, damit die Gründe, die das Studienguthaben verlängern, berücksichtigt werden können“, sagt die Leiterin des Studentensekretariats der Universität Göttingen, Waltraud Ahlers. Dazu zählen zum Beispiel Urlaubssemester, Kindererziehungszeiten sowie die Mitarbeit in Gremien der Hochschule. Auch Promotionsstudenten sind von den Studiengebühren ausgenommen. Das Studentensekretariat hat ausschließlich für die Beratung zu den Studiengebühren eine Sondersprechstunde eingerichtet, um die Fragen im Einzelfall zu klären. Vom 30. Juli 2002 an ist das Büro dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr geöffnet. Informationen im Internet sind unter www.uni-goettingen.de/studiengebuehren zu finden.

Kontaktadresse:
Rene Stender
Georg-August-Universität Göttingen
Studentensekretariat
Burgstraße 51, 37073 Göttingen
Tel. (0551) 39-2250, Fax (0551) 39-4330
e-mail: studiengebuehren@zvw.uni-goettingen.de
Internet: www.uni-goettingen.de/studiengebuehren