In publica commoda

Presseinformation: Senatsentscheidung: Universität soll in eine Stiftung umgewandelt werden

Nr. 276/2002 - 16.10.2002

Universitäts-Präsident spricht von einem „Meilenstein“ in der Geschichte der Georgia Augusta

(pug) Der Senat der Universität Göttingen hat sich in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch (16. Oktober 2002) nahezu einstimmig dafür ausgesprochen, die Überführung der Hochschule in die Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts zu beantragen. Zwölf der 13 Senatsmitglieder votierten für die Wahrnehmung der Stiftungsoption, die das am 1. Oktober 2002 in Kraft getretene neue Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) bietet. Der Senat der Georg-August-Universität hatte das Präsidum und den Vorstand des Bereichs Humanmedizin Anfang Juli dieses Jahres beauftragt, mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur Verhandlungen über die Voraussetzungen für die Umwandlung in eine Stiftung zu führen. Sollte das Kabinett am 17. Dezember 2002 zustimmen, könnte die Universität Göttingen wie auch fünf weitere Hochschulen in Niedersachsen bereits zum 1. Januar kommenden Jahres in die Trägerschaft einer Stiftung überführt werden.

Universitäts-Präsident Prof. Dr. Horst Kern erklärte im Anschluss an die Senatssitzung: „In der 265-jährigen Geschichte der Georgia Augusta ist die Entscheidung des Senats ein Meilenstein - ein Signal des Aufbruchs zu mehr Autonomie und Eigenverantwortung. Das bedeutet größere Spielräume und mehr Profilierung im Wettbewerb für die Universität als Ganzes, aber auch mehr Raum für die Initiative und Mitverantwortung jedes einzelnen Universitätsangehörigen.“ Die Georg-August-Universität habe bereits eine Vielzahl von Reformprojekten in Lehre und Forschung, auf allen Ebenen der Verwaltung und der Fakultäten auf den Weg gebracht und sei damit gut gerüstet für diese „neue Phase der Selbständigkeit“.

In der Präambel des Senatsbeschlusses zur Stiftungsfrage heisst es: „Der Senat sieht die Umwandlung der Trägerschaft der Universität Göttingen in eine Stiftung öffentlichen Rechts als Chance, kurzfristig die Handlungsfähigkeit der Universität sicherzustellen, mittelfristig die Ausstattung, das Lehrangebot und die Forschungsleistung trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen zu konsolidieren und langfristig internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und auszubauen.“ Nach den bisherigen „konstruktiven Verhandlungen“ gehe man nun davon aus, dass das Land den „innovativen Ansatz jetzt und in Zukunft nach besten Kräften ideell und finanziell“ unterstütze.