BAföG-Nachweise

Um über das 4. Fachsemester hinaus BAföG-Bezüge zu erhalten, haben BAföG-Empfängerinnen und Empfänger dem BAföG-Amt gegenüber das ordnungsgemäße Studium nachzuweisen.

Dazu gelten folgende Regelungen:
Soll der Leistungsstand des 3. Fachsemesters bescheinigt werden (bei Antragstellung innerhalb der ersten vier Monate des 4. Semesters), muss die/der Studierende bis zum 31.03. mindestens 70 Credits erworben haben.

Soll der Leistungsstand des 4. Fachsemesters bescheinigt werden (bei Antragstellung ab dem fünften Monat des 4. Semesters), muss die/der Studierende bis zum 30.09. mindestens 100 Credits erworben haben.

In die Berechnung fließen sowohl die Leistungen der beiden Fächer als auch des Professionalisierungsbereichs ein.

Den für die Vorlage beim BAföG-Amt notwendigen Leistungsnachweis können Sie in Ihrem FlexNow-Zugang selber erzeugen. Wählen Sie dazu bitte unter "Leistungsnachweise" als "Reprtformat" im Scroll-Down-Menü den Punkt "4) Bafög-Leistungsnachweis".

Sollten sich technische Probleme ergeben, so wenden Sie sich bitte an den/die mit Ihrem Fach betrauten Mitarbeiter/in des Prüfungsamts. Sofern eines Ihrer Fächer in der Philosophischen Fakultät angesiedelt ist, ist das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät für Sie zuständig.