Anmeldung als 1. Wohnsitz
Studierende, die in Göttingen ein Zimmer oder eine Wohnung beziehen, müssen sich innerhalb einer Woche bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden; das gilt auch für diejenigen, die sich nur für ein Semester immatrikulieren.
Das KFZ muss nicht umgemeldet werden.
Weitere Informationen unter www.goettingen.de/wissenschaft/index.htm
Einwohnermeldeamt
Die für die Stadt Göttingen zuständige Behörde ist das Einwohnermeldeamt im Neuen Rathaus, Hiroshimaplatz 1-4, 37070 Göttingen
www.goettingen.de/rathaus/index.htm
ordnungsamt@goettingen.de