In publica commoda

Anmeldung als 1. Wohnsitz

Studierende, die in Göttingen ein Zimmer oder eine Wohnung beziehen, müssen sich innerhalb einer Woche bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden; das gilt auch für diejenigen, die sich nur für ein Semester immatrikulieren.
Das KFZ muss nicht umgemeldet werden.
Weitere Informationen unter www.goettingen.de/wissenschaft/index.htm

Einwohnermeldeamt
Die für die Stadt Göttingen zuständige Behörde ist das Einwohnermeldeamt im Neuen Rathaus, Hiroshimaplatz 1-4, 37070 Göttingen
www.goettingen.de/rathaus/index.htm
ordnungsamt@goettingen.de

  • Öffnungszeiten: Mo-Di 8:30-15:00, Mi 8:30-12:00, Do 8:30-17:00, Fr 8:30-12:00