Anrechnung eines Praktikums im Bachelor


Anrechnung eines Praktikums in den Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Sustainable Development Studies und Wirtschaftsinformatik sowie im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre (B.WIWI-WB.1000)




In den oben genannten Bachelorstudiengängen können Praktika unter bestimmten Voraussetzungen im Studium angerechnet werden.


Die Voraussetzungen für die Anrechnung eines Praktikums entnehmen Sie bitte den "Bestimmungen zur Absolvierung des Moduls B.WIWI-WB.1000 (Externes Praktikum)" (Download).




Sowohl vor als auch nach dem Praktikum müssen Sie verschiedene Unterlagen bei der Wirtschaftswissenschaftlichen Studienberatung in digitaler Form (PDF) per E-Mail einreichen:



  1. Vor dem Praktikum: Der Antrag auf Anerkennung eines Praktikums (Download) ist ca. 6 Wochen* vor Beginn des Praktikums bei der Wirtschaftswissenschaftlichen Studienberatung gemeinsam mit einem vom Unternehmen abgezeichneten Praktikumsplan abzugeben, der die Inhalte des Praktikums und einen groben Zeitplan beschreibt. Außerdem sollen der Zeitraum des Praktikums und die wöchentliche Arbeitszeit mit aufgeführt sein. Zusätzlich ist ein aktueller Leistungsnachweis mit abzugeben.

  2. Nach dem Praktikum: Nach Beendigung des Praktikums reichen Sie einen vom Betreuer*in unterzeichneten Praktikumsbericht und das Praktikumszeugnis ein.



Die Einzelheiten und inhaltlichen Anforderungen entnehmen Sie bitte den "Bestimmungen zur Absolvierung des Moduls B.WIWI-WB.1000 (Externes Praktikum)".


Bitte lesen Sie diese Bestimmungen zum Praktikum sorgfältig durch. Werden alle dort genannten Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen nach Beendigung des Praktikums das unbenotete Modul "B.WIWI-WB.1000 Externes Praktikum" mit 6 Credits im Wahlbereich Ihres Studiums angerechnet.


*Sie können den Antrag auch später einreichen. Allerdings kann die zwingend notwendige Bearbeitung des Antrags vor Praktikumsbeginn dann nicht garantiert werden. Das Risiko liegt bei den Antragsstellenden und wird deutlich minimiert, wenn Sie vollständige Unterlagen per E-Mail zusenden und keine Nachfragen mehr entstehen.



Häufige Fragen zur Anrechnung





  • Ich habe mein Praktikum schon begonnen. Was kann ich tun?




    Bereits absolvierte Praktika bzw. Praktikumsstunden können im Rahmen der Anrechnung nicht berücksichtigt werden. Wenn Ihr Praktikum bereits begonnen hat, aber noch mindestens 170 Praktikumsstunden in einem zukünftigen Zeitraum anstehen, können Sie dennoch einen Antrag auf Anrechnung stellen. Geben Sie im Antrag dafür einen Zeitraum an, der in der Zukunft liegt.


    Bitte beachten Sie: Liegt dieser Zeitraum weniger als sechs Wochen in der Zukunft, kann eine rechtzeitige Bearbeitung vor Beginn des angegebenen Zeitraums nicht garantiert werden.







  • Ich habe in der Vergangenheit bereits ein Praktikum abgeschlossen ohne einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Was kann ich tun?




    Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich. Der Antrag auf Anerkennung eines Praktikums kann nicht rückwirkend gestellt werden. Berücksichtigt werden können nur Praktikumszeiträume in der Zukunft, also noch zu absolvierende Praktikumsstunden.







  • Muss ich einen Antrag auf Anerkennung stellen, wenn ich ein Praktikum machen möchte?




    Nein. Sie können ein Praktikum (oder mehrere) absolvieren, ohne einen Antrag auf Anerkennung zu stellen.


    Bitte beachten Sie: Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich. Wenn Sie eine Anerkennung möchten, müssen Sie den Antrag vor Beginn des Praktikums stellen.







  • Wie viele Anträge auf Anerkennung eines Praktikums kann ich stellen?




    Im Wahlbereich kann nur ein Praktikum angerechnet werden. Wurde Ihnen bereits ein Praktikum angerechnet, kann Ihnen kein weiteres angerechnet werden. Daher können Sie keinen weiteren Antrag stellen.











Zwei Studentinnen stehen vor einem Smartboard. Eine Studentin schreibt etwas auf das Board.

Kontakt

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