Anerkennung von Leistungen
Anträge auf Anerkennung von ausländischen Leistungen und Folgen der Buchung nach erfolgter Anerkennung
Bitte setzen Sie sich mit der Wirtschaftswissenschaftlichen Studienberatung bzw. der Auslandsstudienberatung in Verbindung, wenn Sie Leistungen an internationalen Universitäten erbringen möchten oder bereits an einer anderen Universität im Inland studiert haben.
Bevor Sie sich anerkannte Leistungen in Ihren Bachelor- oder Masterstudiengang eintragen lassen, bedenken Sie bitte: Die Einträge von Anerkennungen können nicht gelöscht werden!
Ihnen stehen für eingetragene Anerkennungen noch folgende Möglichkeiten offen:
- Die Anerkennungen können in einen anderen Bereich Ihres Bachelor- oder Masterstudiengangs verschoben werden, sofern dort die Anrechnung möglich ist (zum Beispiel von der Spezialisierung in den Wahlbereich).
- Sie können als eine "freiwillige Zusatzleistung" gebucht werden, sofern die Leistungen für den Bachelor bzw. Master zugelassen sind:
Mono- Bachelorstudiengänge insgesamt max. 18 C
Masterstudiengänge insgesamt max. 12 C
Mastermodule, die bereits für Ihren Bachelor angerechnet wurden, können nicht noch einmal im Master eingebracht werden.
Kontakt
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Prüfungsamt
Oeconomicum, 1. Obergeschoss
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Tel. 0551 39-28822
wiwipa@uni-goettingen.de
Unser Team und unsere Sprechzeiten finden Sie hier.