Presseinformation: Antrittsvorlesung: Grenzen der Strafverteidigung

Nr. 149/2016 - 12.07.2016



Göttinger Honorarprofessor Dr. Stefan König spricht am 14. Juli 2016 über Konfliktverteidigung


(pug) „Konfliktverteidigung? Konfliktverteidigung! Zugleich eine Erinnerung an den Strafverteidiger und Publizisten Walther Rode, 1876 bis 1934“ lautet der Titel der Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Stefan König an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen. Hier ist er seit Februar 2015 Honorarprofessor. In seiner Antrittsvorlesung beschäftigt er sich mit dem Inhalt und den Grenzen von Strafverteidigung. Die öffentliche Veranstaltung findet am Donnerstag, 14. Juli 2016, in der Aula am Wilhelmsplatz statt und beginnt um 17 Uhr.

Was Verteidigung im Strafverfahren leisten kann und leisten darf, ist dem Gesetz nur punktuell in Umrissen zu entnehmen und ist außerdem an vielen Stellen strittig: Welche Grenzen sind der freien Rede und der Ausübung von Antragsrechten gesetzt? Steht die Wahrnehmung von Rechten unter einem allgemeinen Missbrauchsvorbehalt? Ist sogar die Begrenzung von Rechten, namentlich des Beweisantragsrechts, erforderlich? Mit diesen Fragen, die nach wie vor von großer praktischer und rechtspolitischer Aktualität sind, befasst sich der Vortrag von Prof. König, der auch der Erinnerung an den 1934 verstorbenen Strafverteidiger und Publizisten Walther Rode gewidmet ist. Die in den Vortrag einbezogenen Texte Walther Rodes werden vom Schauspieler Christoph Schüchner gelesen.

Stefan König, Jahrgang 1955, wurde an der Freien Universität Berlin mit seiner Dissertation „Vom Dienst am Recht. Rechtsanwälte als Strafverteidiger im Nationalsozialismus“ promoviert, für die er den Ernst-Reuter-Preis erhielt. Er ist seit 1985 als Rechtsanwalt sowie seit 2001 als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin tätig und arbeitet heute in der Kanzlei Eisenberg, König, Schork. Von 2003 bis 2006 war er Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, seit 2006 ist er Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Prof. König ist Mitherausgeber der 4. Auflage des Handkommentars zum Gesamten Strafrecht. Darüber hinaus ist er, gemeinsam mit Prof. Dr. Kai Ambos und Dr. Peter Rackow, Herausgeber des Handbuchs „Rechtshilferecht in Strafsachen“. Zudem gibt er den „Anwaltkommentar Untersuchungshaft“ heraus.

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