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Ausbildungsförderung (Bafög)

Zuständig für die Vergabe von Mitteln zur Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist das Studentenwerk.

Anträge
Anträge richten Sie bitte an das Studentenwerk Göttingen, Abteilung Ausbildungsförderung.

  • Adresse: Platz der Göttinger Sieben 4, 37073 Göttingen, Tel. 0551/39-5134, Fax 39-5368, bafoeg@studentenwerk-goettingen.de
  • Öffnungszeiten: Mo und Mi 10-12 Uhr; Di u.Do 12.30-14.30 Uhr und gern nach Vereinbarung
  • Formularausgabe: Mo-Do 10-12 Uhr und 13-14.30 Uhr

  • Ausbildungsförderung kann frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 1 Jahr, d.h., dass jedes Jahr wie-der ein neuer Antrag gestellt werden muß.