Ausbildungsförderung (Bafög)
Zuständig für die Vergabe von Mitteln zur Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist das Studentenwerk.
Anträge
Anträge richten Sie bitte an das Studentenwerk Göttingen, Abteilung Ausbildungsförderung.
Ausbildungsförderung kann frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 1 Jahr, d.h., dass jedes Jahr wie-der ein neuer Antrag gestellt werden muß.