Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurden vier europäische Gleichbehandlungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt.


Ziel des Gesetzes ist es, rassistische Diskriminierungen oder jene, die wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt sind, zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG).


Das AGG regelt die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen sowohl für das Arbeitsleben als auch für das Zivilrecht.


Eine Gesellschaft sollte es nie akzeptieren, dass aufgrund bestimmter Merkmale diskriminiert wird. Diskriminierungen sind eine ernstzunehmende Störung des Betriebsfriedens; sie gefährden beträchtlich die Solidarität und das Vertrauen. Jeder muß sich darauf verlassen können, im Arbeitsalltag von Kolleginnen und Kollegen sowie von Vorgesetzten respektiert zu werden.


Haben Sie Fragen zu Benachteiligungen aus den oben genannten Gründen oder sollten Sie betroffen sein, wenden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder Post an uns. Wir stehen für (vertrauliche) Beratungen oder Informationen zur Verfügung.



Personalabteilung zum AGG