Informationen zur Beurlaubung


Für das Absolvieren eines Praktikums während eines Semesters kann eine Beurlaubung bei dem Servicebüro der Studienzentrale beantragt werden. Dem Antrag muss die verantwortliche Person der Fakultät für Agrarwissenschaften (Dyari Mohammed ✉ E-Mail) zustimmen. Voraussetzung dafür ist, dass das Praktikum eine Mindestdauer von 3 Monaten hat und somit wenigstens die Hälfte der Semesterzeit betrifft. Zum Zeitpunkt der Beantragung muss ein schriftlicher Nachweis über die Praktikumsdauer (z.B. Praktikumsvertrag), welcher von der Betriebsleitung des Praktikumsbetriebes unterzeichnet wurde, vorliegen.

Beurlaubte Studierende müssen lediglich „Studentenwerksbeitrag“ bezahlen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass es Studierenden, die aufgrund eines Praktikums beurlaubt sind, nicht gestattet ist an regulären Prüfungen des beurlaubten Semesters teilzunehmen. Ausnahmen stellen hier Module dar, die sich auf ein Semester beziehen, in welchem Sie nicht beurlaubt waren.