Die europäische Wasserpolitik

Die europäische Wasserpolitik zeichnete sich bis weit in die 1990-er Jahre durch eine Vielzahl nebeneinander bestehender sektoraler Richtlinien aus. Um die wasserpolitischen Richtlinien international zu harmonisieren, legte die Europäische Kommission Anfang 1997 den Vorschlag für eine Wasserrahmenrichtlinie vor.


Nachdem der Vorschlag einen mehrjährigen iterativen Änderungsprozess und einen Vermittlungsausschuss durchlaufen hat, wurde das Vermittlungsergebnis im September 2000 sowohl vom Europäischen Rat als auch vom Europäischen Parlament gebilligt. Die "Richtlinie 2000/60 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 327, S. 1) trat am 22. Dez. 2000 in Kraft.



Aufgrund der Unterschiede des jeweiligen nationalen Wasserrechts und den unterschiedlichen sektoralen Regelungen in den EU-15 Staaten hat die letztlich gebilligte EG-WRRL den deutlichen Charakter eines Kompromisses. Dennoch finden sich zentrale deutsche Interessen in der Richtlinie wieder. Dabei handelt es sich 1. um EU-einheitliche Rahmenvorgaben für eine integrierte Gewässerbewirtschaftung und 2. um das im deutschen Wasserrecht maßgebende Emissionsprinzip.



Zeitplan


RM_Water_Economics_Zeitplan


Quelle: BMU