Die Göttinger Sieben
Nach langwierigen Verhandlungen trat 1833 im Königtum Hannover eine Verfassung, das „Staatsgrundgesetz“, in Kraft. Daran mitgewirkt hatte der Staatsrechtler und Historiker Christoph Friedrich Dahlmann, der als Vertreter der Universität Göttingen in der Zweiten Kammer der Ständeversammlung saß. Hannover gehörte damit zur Gruppe der vergleichsweise liberalen konstitutionellen Staaten des Deutschen Bundes. Mit dem Tod König Wilhelm IV. von Großbritannien und Hannover am 20. Juni 1837 endete die Personalunion zwischen beiden Staaten. In Hannover übernahm Wilhelms Bruder Ernst August die Regierung.
Schon unmittelbar nach seinem Regierungsantritt erklärte dieser am 5. Juli 1837, dass er sich nicht an das Staatsgrundgesetz, das ohne seine Zustimmung zustande gekommen sei, gebunden fühle und seine Veränderung anstrebe. Dahlmann, der zu den treibenden Kräften der Verfassungsbefürworter zählte, versuchte zunächst, den Senat der Universität zum Widerstand gegen diese Bestrebungen des Königs zu bewegen. Der Versuch scheiterte an dem Wunsch seiner 41 Kollegen, während der gleichzeitigen Feierlichkeiten zum hundertjährigen Jubiläum der Georgia Augusta jeden öffentlichen Konflikt zu vermeiden.
Als Ernst August schließlich am 1. November das Staatsgrundgesetz außer Kraft setzte, versuchte Dahlmann erneut, die gesamte Universität zur Opposition gegen diesen Staatsstreich zu bewegen, und verfasste eine Protestation. Es fanden sich jedoch nur sechs andere Professoren zur Unterschrift bereit: der Jurist Wilhelm Eduard Albrecht, der Theologe und Orientalist Georg Heinrich August Ewald, der Historiker Georg Gottfried Gervinus, die Germanisten Jakob und Wilhelm Grimm und der Physiker Wilhelm Weber. Ihre eigentliche Sprengkraft entwickelte diese Schrift in dem Moment ihrer Veröffentlichung vermutlich durch Gervinus – hunderte von Studenten stellten innerhalb weniger Tage einige tausend Abschriften her und versandten sie in ganz Deutschland. Jetzt sah sich der König, um sein Gesicht als noch „junger“ Landesherr zu wahren, zu hartem Durchgreifen genötigt:
Am 4. Dezember wurden die sieben Professoren vor dem Universitätsgericht vernommen und bereits am 14. Dezember ihrer Ämter enthoben. Dahlmann, Gervinus und Jakob Grimm mussten wegen Verbreitung der Schrift außerhalb des Königreiches binnen drei Tagen Göttingen verlassen und wurden des Landes verwiesen. Den übrigen, so die Anweisung, sei nach ihrer Entlassung der Aufenthalt in Göttingen weiterhin gestattet.
Die unmittelbaren Wirkungen des Protestes blieben zunächst jedoch lokal und individuell begrenzt: Die Stadt und ihre Bürger nahmen daran so gut wie keinen Anteil. Der von Teilen des liberalen Bürgertums erhoffte Aufstand gegen den Staatsstreich des Königs blieb aus. Das publizistische Echo und das öffentliche Aufsehen, das diese Ereignisse in Deutschland und Europa erregten, war aber gewaltig. Die Langzeitwirkungen sind unübersehbar und nehmen mit zunehmender zeitlicher Entfernung vom eigentlichen Ereignis eher noch zu. Mögen auch die Motive jeweils unterschiedlich und vielschichtig gewesen sein (bei Dahlmann, der an der Ausarbeitung des Staatsgrundgesetzes mitgewirkt hatte, war sicher auch persönliche Betroffenheit im Spiel): Die Tatsache, dass die Sieben ihren Eid auf die Verfassung über die Treue zu ihrem Landesherrn stellten und dafür einschneidende persönliche Nachteile in Kauf nahmen, beförderte in hohem Maße die Entwicklung des Konstitutionalismus und Liberalismus in Deutschland und war daher eine wichtige Voraussetzung für die Revolution von 1848 und das „Professorenparlament“ der Paulskirche. Der publizistische Widerhall, den ihr Mut, ihre Standhaftigkeit und Zivilcourage überall in Europa fand, trug entscheidend zur Schaffung einer liberalen Öffentlichkeit in Deutschland bei.
Für Stadt und Universität Göttingen war der Protest der Sieben zunächst allerdings von schwerem Nachteil, da ihr Ansehen in der bürgerlichen, vor allem akademischen Öffentlichkeit steil sank. Es wurde immer schwieriger, angesehene Professoren nach Göttingen zu rufen, und folglich zogen auch die Studenten andere Universitäten vor. Im Wintersemester 1847/48 erreichte ihre Zahl mit nur noch 582 Immatrikulierten einen erschreckenden Tiefstand.
(Gekürzte Zusammenfassung aus: Ulrich Hunger: Die Georgia Augusta als hannoversche Landesuniversität. Von ihrer Gründung bis zum Ende des Königreichs, in: Böhme, Ernst u. Vierhaus, Rudolf (Hg.): Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt Bd. 2: Vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Anschluss an Preußen. Der Wiederaufstieg als Universitätsstadt (1648-1866), Göttingen 2002, S. 139-213, hier 197ff.; Jörg H. Lampe: Politische Entwicklungen in Göttingen vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Vormärz, ebenda, S. 43-102, hier 91 ff.)