Dr. jur. Norbert Joachim
Vortragsthema:
Dr. Joachim befasst sich in seinem Vortrag mit der Definition und der Bedeutung der „Vorweggenommenen Erbfolge“. Weiterhin wird über die Vor- und Nachteile sowie über rechtliche Instrumente (die Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt, die Schenkung unter Vorbehalt eines Wohnrechts, Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen) informieren. „Rückabwicklungsvorbehalte in Schenkungsverträgen“ und „Lebensversicherungen und vorweggenommene Erbfolge“ stehen ebenfalls im Fokus.
Lebenslauf:
Norbert Joachim, Jahrgang 1960, Jura-Studium in Göttingen, seit 1992 als Rechtsanwalt tätig; Partner der Kanzlei Brinkmann.Weinkauf in Hannover; Fachanwalt für Erbrecht und Verkehrsrecht, Mitglied des niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes, Lehrbeauftragter der Leibnitz Universität Hannover und Vorsitzender des Fachausschusses Erbrecht der Rechtsanwaltskammern Braunschweig, Celle und Oldenburg.
Dr. Joachim hat zahlreich zu erbrechtlichen Themen, insbesondere zum Pflichtteilsrecht und zur Erbenhaftung, veröffentlicht.