Entscheidungswege an der Agrarwissenschaftlichen Fakultät, SQM Dezentral


Vorgehen

Die Antragssteller reichen ihre Anträge in der Regel bis spätestens zur vorletzten Studienkommissionsitzung des Semesters ein.

Im Vorfeld prüft der Studiendekan mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Studienqualitätsmittel, ob ein eingereichter Vorschlag den Richtlinien zur Verwendung von Studienqualitätsmitteln entspricht und ob alle wichtigen Angaben im Antrag vorhanden sind. Im Zweifelsfall wird die Person, die den Antrag eingereicht hat oder als Ansprechperson genannt ist, gebeten den Antrag nachzubessern, indem sie weitere Erläuterungen nachreicht oder Details genauer ausführt.

Die Anträge werden mind. 7 Tage vor der Sitzung der Studienkommission an die Kommissionsmitglieder versandt. In der Studienkommission werden dann die einzelnen Anträge diskutiert und abgestimmt. Falls eine ähnliche Maßnahme bereits bewilligt wurde oder es sich um einen Folgeantrag handelt, werden insbesondere die Evaluationen aus dem vergangenen Semester berücksichtigt.

Nachdem Sie Ihren Vorschlag für die Verwendung der Studienqualitätsmittel an der Fakultät eingereicht haben, wird dieser nach Vorprüfung in die Studienkommission gegeben.

Zusammensetzung der Studienkommission

Die Studienkommission der Agrarwissenschaftlichen Fakultät ist, bezogen auf die Studierendenschaft, paritätisch besetzt: Stimmberechtigt sind zwei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, zwei Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitergruppe sowie vier Vertreterinnen und Vertreter der Studierendenschaft.

Die Studienkommission entscheidet

Gemäß §12 (1) der Richtlinie über die Verwendung von Studienqualitätsmitteln entscheidet das Präsidium im Einvernehmen mit der Studienkommission nach Stellungnahme des Fakultätsrats über die Verwendung der dezentralen Studienqualitätsmittel. Befürwortet der Fakultätsrat die Verwendung von Studienqualitätsmitteln für eine von der Studienkommission bereits beschlossene Maßnahme nicht, muss die Studienkommission erneut einen Beschluss über ihre Verwendungsentscheidung treffen, bevor das Präsidium entscheidet.

Nachdem die Studienkommission über die Anträge abgestimmt hat, werden diese zudem im Fakultätsrat und im Präsidium verhandelt. Beide Instanzen können dem Votum der Studienkommission wiedersprechen. In diesem Fall geht der Antrag zurück in die Studienkommission, die erneut darüber verhandeln kann. 


Nach der Entscheidung durch die Studienkommission, dem Fakultätsrat und dem Präsidium, erhalten die Antragstellerinnen/ Antragsteller bzw. die durchführenden Einrichtungen ein Bewilligungsschreiben mit genauen Angaben zu Maßnahmen und bewilligten Mitteln sowie dem Hinweis auf die nötige Evaluation der Maßnahme. 


Die Verantwortung für die Durchführung der Evaluation liegt bei den Antragstellerinnen/ dem Antragsteller. Jedes Semester wird ein Evaluationsbericht verfasst und in der Studienkommission besprochen. 



IDEEN UND VORSCHLÄGE FÜR NEUE MASSNAHMEN

Grundsätzlich kann jedes Mitglied der Fakultät für Agrarwissenschaften Vorschläge für die Verwendung von Studienqualitätsmitteln einreichen. 
Wenn Sie eine Idee oder einen konkreten Vorschlag haben, wenden Sie sich bitte an Dr. Nadine Würriehausen-Bürger (siehe Kontakt unten rechts), die im Dekanat der Fakultät für Agrarwissenschaften für diesen Bereich verantwortlich ist.


Entscheidungswege an der Agrarwissenschaftlichen Fakultät, SQM Zentral


Vor Einreichung des Antrages sollten Vorentscheidungen bei den beteiligten Fakultäten durchgeführt werden. Dies verkürzt den zeitlichen Ablauf des Gremienweges.