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Presseinformation: Experten diskutieren über Reform des familiengerichtlichen Verfahrens

Nr. 139/2008 - 24.06.2008

„Familienrechtliches Forum“ befasst sich vor allem mit Neuregelungen zum Kinderschutz

(pug) Zu einem ersten „Familienrechtlichen Forum Göttingen“ lädt die Juristische Fakultät der Georg-August-Universität am Sonnabend, 28. Juni 2008, ein. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die aktuellen Reformvorhaben für das familiengerichtliche Verfahren. Vertreter aus Wissenschaft und Praxis werden über Vorzüge und Nachteile der geplanten Änderungen diskutieren und sich dabei insbesondere mit den Neuregelungen zum Kinderschutz auseinandersetzen. Zu der Veranstaltung werden rund 100 Teilnehmer erwartet, darunter auch Experten aus dem Bundesjustizministerium, die den Gesetzentwurf mit ausgearbeitet haben. Erwartet werden außerdem mehrere Sachverständige aus dem Anhörungsverfahren vor dem Rechtsausschuss des Bundestages. Initiatoren des „Forums“ sind die drei Göttinger Familienrechtler Prof. Dr. Volker Lipp, Prof. Dr. Eva Schumann und Prof. Dr. Barbara Veit.

Das familiengerichtliche Verfahren, mit dem unter anderem über Sorge- und Umgangsrechte oder Unterhaltsansprüche entschieden wird, soll vollkommen neu geregelt werden. Umstritten sind dabei vor allem gesetzliche Änderungen, die den Schutz des Kindes betreffen, wie Prof. Schumann erläutert. Das „Familienrechtliche Forum“ bietet einen Überblick über die geplanten Regelungen. So erläutert die Präsidentin des Landgerichts Tübingen, Dr. Röse Häußermann, die Grundzüge des neuen Familienverfahrensrechts. Der frühere Göttinger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Michael Coester wird die wesentlichen Änderungen bei den Verfahren in Kindschaftssachen vorstellen. Für eine interdisziplinäre Diskussion analysiert Prof. Dr. Ilona Ostner, Soziologin an der Georg-August-Universität, die bestehenden familienpolitischen Konzepte zum Kinderschutz.

Zwei vertiefende Workshops befassen sich mit den Themenschwerpunkten „Neue Elemente im familiengerichtlichen Verfahren“ sowie „Stärkung des Kindeswohls im gerichtlichen Verfahren“. Eine Teilnahme am „Familienrechtlichen Forum Göttingen“ ist nach Anmeldung unter der Telefonnummer (0551) 39-7444 möglich. Informationen im Internet können unter http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/eschumann/ffg abgerufen werden.

Hinweis an die Redaktionen:
Das erste „Familienrechtliche Forum Göttingen“ findet am Sonnabend, 28. Juni 2008, von 9.15 bis 19.00 Uhr im Zentralen Hörsaalgebäude am Platz der Göttinger Sieben 5 statt.

Kontaktadresse:
Prof. Dr. Eva Schumann, Universität Göttingen, Juristische Fakultät
Institut für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung
Weender Landstraße 2, 37073 Göttingen, Telefon (0551) 39-7444
e-mail: lehrstuhl.schumann@jura.uni-goettingen.de
Internet: http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/eschumann