FAQ - Frequently asked questions
1. Wann liegt Bildschirmarbeit vor?
Bildschirmarbeit liegt vor, wenn für einen nicht unwesentlichen Teil der Arbeit ein Bildschirmgerät benutzt werden muss. Dabei muss es sich aber um interaktive Arbeit an diesem Gerät handeln. Die Festlegung, für welche Arbeitsplätze in einem Bereich das zutrifft, erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung ihres Bereiches.
2. Wann ist eine Bildschirmarbeitsbrille notwendig und wo kann ich sie beantragen?
Die gesetzliche Grundlage zu diesem Thema findet sich im Anhang Teil 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Zunächst muss geklärt werden, ob eine Indikation für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille vorliegt. Dies erfolgt gemäß einer Regelung der Georg-August-Universität bei der Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst. Auch die weitere Beschaffung solch einer Brille, wenn sie erforderlich seien sollte, ist innerhalb der Universität festgelegt. Alle weiteren Informationen dazu finden sie auf der Homepage der Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst.
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3. Wer ist für den Gesundheitsschutz an meinem Büroarbeitsplatz zuständig?
Grundsätzlich sind die Stabsstellen Betriebsärztlicher Dienst und Sicherheitswesen/Umweltschutz für den Arbeits- und Gesundheitsschutz aller Beschäftigten und Studierenden der Universität Göttingen zuständig.
Die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst bietet allen Beschäftigten, die an einem Büroarbeitsplatz tätig sind, in regelmäßigen Abständen (beginnend mit der Einstellung) eine Vorsorgeberatung „Bildschirmarbeit“ an, die u. a. auch die Durchführung eines speziellen Sehtests beinhaltet. Es erfolgt eine Beratung zur individuellen Gesundheitsaktion in Bezug zum aktuellen Arbeitsplatz und zur Ergonomie am Büroarbeitsplatz. Bei akuten Problemen am Büroarbeitsplatz oder Neubau/Neueinrichtung ist eine zusätzliche, kurzfristige Beratung, die auch eine Besichtigung des Arbeitsplatzes mit einschließen kann, jederzeit möglich.
Gemeinsam mit der Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz erfolgen außerdem regelmäßige Begehungen der gesamten Einrichtung in größeren Abständen. Die Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz berät in diesem Zusammenhang schwerpunktmäßig zu technischen Aspekten des Arbeitsschutzes (z. B. Brandschutz, Prüfung elektrischer Geräte, Unfallprävention).
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Die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst bietet allen Beschäftigten, die an einem Büroarbeitsplatz tätig sind, in regelmäßigen Abständen (beginnend mit der Einstellung) eine Vorsorgeberatung „Bildschirmarbeit“ an, die u. a. auch die Durchführung eines speziellen Sehtests beinhaltet. Es erfolgt eine Beratung zur individuellen Gesundheitsaktion in Bezug zum aktuellen Arbeitsplatz und zur Ergonomie am Büroarbeitsplatz. Bei akuten Problemen am Büroarbeitsplatz oder Neubau/Neueinrichtung ist eine zusätzliche, kurzfristige Beratung, die auch eine Besichtigung des Arbeitsplatzes mit einschließen kann, jederzeit möglich.
Gemeinsam mit der Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz erfolgen außerdem regelmäßige Begehungen der gesamten Einrichtung in größeren Abständen. Die Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz berät in diesem Zusammenhang schwerpunktmäßig zu technischen Aspekten des Arbeitsschutzes (z. B. Brandschutz, Prüfung elektrischer Geräte, Unfallprävention).
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4. Woher und wie bekomme ich einen Bürostuhl?
Moderne Bürostühle erfüllen heutzutage die ergonomischen Anforderungen, die für ein gesundes, beschwerdefreies Sitzen erforderlich sind. Wichtig ist allerdings die korrekte individuelle Einstellung solch eines Bürostuhles. Aus diesem Grund bietet der Einkauf der Universität die Möglichkeit, sich aus ca. zwölf verschiedenen Modellen ein passendes Modell durch Probesitzen auszusuchen. Sie erhalten dann neben der Bedienungsanleitung auch eine Kurzempfehlung des betriebsärztlichen Dienstes zur Einstellung ihres Stuhles.
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5. Woher und wie bekomme ich einen höhenverstellbaren Büroarbeitstisch?
Die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst hat hierzu eine Stellungnahme verfasst.