Inhaltsverzeichnis

Kontakt
Online-Prüfungen
An- und Abmeldung zu Prüfungen
Atteste und Prüfungswiederholung
Adressänderung
Prüfungsordnung und Studienordnung
Prüfungen
ZESS


Kontakt

Wenn Sie spezielle Fragen zum Studium haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Prüfungsamt. Eine Liste der Prüfungsämter erhalten Sie über die Rubrik Kontakt oben rechts auf dieser Seite.

Online-Prüfungen

Anleitungen und weitere Informationen zu Online-Prüfungen finden Sie hier.

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Halten Sie den Studierendenausweis und einen weiteren (amtlichen) Ausweis mit Namen und Bild in die Kamera.

Wichtig ist die Anmeldung zur Prüfung in FlexNow und dass Sie berechtigt sind, die Prüfung abzulegen. Der Studierendenausweis dient nur als Identitätsnachweis. Sie können also auch mit einem abgelaufenen Studierendenausweis an der Prüfung teilnehmen.

Ja. Wichtig ist die Anmeldung zur Prüfung in FlexNow und dass Sie berechtigt sind, die Prüfung abzulegen. Der Studierendenausweis dient nur als Identitätsnachweis. Nutzen Sie einen weiteren (amtlichen) Ausweis mit Namen und Bild.

Bitte achten Sie darauf, dass sowohl Sie als auch Ihr Studierendenausweis auf dem Foto sichtbar und gut erkennbar (scharf) sind.

  • Tipp 1: Achten Sie auf gutes Licht (Schreibtischlampe, keine Fenster im Hintergrund)
  • Tipp 2: Halten Sie den Studierendenausweis nah vor die Kamera, damit er möglichst groß erscheint. Falls er dabei unscharf ist, halten Sie ihn besser direkt neben Ihre Augen.

Wenn Sie ein Kamerabild in der Live-Vorschau nicht sehen können, stellen Sie sicher, dass Ihr Betriebssystem den Zugriff auf Ihre Kamera erlaubt, wenn dazu aufgefordert wird.

  • Einstellung „Datenschutz“ für die Kamera unter Windows 10
  • Einstellung „Datenschutz“ für die Kamera unter Mac OS

Bitte nutzen Sie die aktuelle Version von Mozilla Firefox oder Google Chrome als Browser!

Bitte nutzen Sie einen aktuellen Standardbrowser Google Chrome für Android- bzw. Safari für iOS-Geräte.

Stellen Sie sicher, dass auf den Link im QR-Code nicht mit alternativen Browsern (z.B. SamsungInternet, Mi-Browser) oder direkt mit dem QR-Code-Scanner zugegriffen wird.

  • Dies können Sie verhindern, indem Sie den auf der Identifikationsseite angegebenen Link direkt in Google Chrome (Android) oder Safari (iOS) eingeben.
  • Bzw. wenn Sie bemerken, dass mit alternativen Browsern auf den Online-Identifikationslink zugegriffen wurde, kopieren Sie den Link aus der Adressleiste und öffnen Sie den kopierten Link mit Google Chrome (Android) oder Safari (iOs).

Ja. Auch wenn Sie auf Ihrem PC das Online-Identifikationsverfahren gestartet und dort den QR-Code gescannt haben, müssen Sie sich auf dem Smartphone neu einloggen und die Eingangsfragen neu bestätigen. Nehmen Sie mit dem Smartphone Ihr Foto auf und bestätigt es. Anschließend laden Sie auf Ihrem PC die Seite neu und wählen Sie "Identifizierung überspringen".

Bitte verwenden Sie entweder Google Chrome oder Mozilla Firefox in einer aktuellen Version. Ältere Browser werden ggf. nicht unterstützt.

Bitte öffnen Sie die Word- oder PDF-Datei nicht in Ihrem Browser, sondern speichern Sie sie vor dem Öffnen auf Ihrem Rechner.
Wenn Ihr Browser dieses nicht von sich aus anbietet, klicken Sie im Online-Identifikationssystem nicht per Linksklick, sonder per Rechtsklick auf den Button "Klausur herunterladen" und wählen "Link speichern unter" (in Chrome) bzw. "Ziel speichern unter" (in Firefox).

Nach dem Herunterladen öffnen Sie die Dateien lokal auf Ihrem Rechner (Word-Dateien mit Word, LibreOffice oder Openoffice; PDF-Dateien mit einem PDF-Reader). Vergessen Sie nicht, Ihre eigene Bearbeitung auch zwischendurch zu speichern und diese vor dem Hochladen als PDF zu exportieren.

Nein. Bitte laden Sie die Datei erneut herunter, indem Sie nicht per Linksklick, sonder per Rechtsklick auf den Button "Klausur herunterladen" und wählen "Link speichern unter" (in Chrome) bzw. "Ziel speichern unter" (in Firefox).

Nach dem Herunterladen öffnen Sie die Dateien lokal auf Ihrem Rechner (Word-Dateien mit Word, LibreOffice oder Openoffice; PDF-Dateien mit einem PDF-Reader). Vergessen Sie nicht, Ihre eigene Bearbeitung auch zwischendurch zu speichern und diese vor dem Hochladen als PDF zu exportieren.

Bitte verwenden Sie entweder Google Chrome oder Mozilla Firefox in einer aktuellen Version. Ältere Browser werden ggf. nicht unterstützt.

In Flexnow können PDF- oder ZIP-Dateien hochgeladen werden. Speichern Sie Ihre finale Bearbeitung daher als PDF-Datei ab. Dieses funktioniert je nach Programm unter "Exportieren als" oder unter "Speichern unter" und anschließender Wahl des Dateiformates PDF.

Sie können genau eine Datei hochladen.

Sie können genau eine Datei hochladen. Diese muss im PDF- oder ZIP-Dateiformat sein.

Beachten Sie, dass die Datei maximal 100 MB betragen darf. Größere PDF-Dateien können Sie in eine ZIP-Datei packen und so komprimieren.

Haben Sie mehrere Dateien, die Sie abgeben möchten, müssen Sie diese in eine gemeinsame ZIP-Datei packen.
Beachten Sie, dass die Datei maximal 100 MB betragen darf.

  • Tipp 1: Kopieren Sie vor derm Erstellen der ZIP-Datei alle gewünschten Dateien in einen neuen gemeinsamen Ordner.
  • Tipp 2: Arbeiten Sie mit dem Smartphone, benötigen Sie ein passende App. Wir empfehlen, stattdessen die Dateien auf einen Rechner zu kopieren und dort die ZIP-Datei zu erstellen.

Warten Sie 2 Minuten. Wenn dann nichts passiert, loggen Sie sich aus oder schließen Sie den Tab, loggen sich neu ein und probieren es erneut. Drücken Sie nicht auf Reload.

Wenn es nicht funktioniert:
Bitte senden Sie innerhalb der Abgabefrist eine E-Mail mit der Datei ans Prüfungsamt bzw. bei Wiwi/Phil an Ihre Lehrenden.

An- und Abmeldung zu Prüfungen

Grundsätzlich gilt: Prüfen Sie, ob Ihre Prüfungsordnungen eigene An- und Abmelderegelungen vorgeben. Für die meisten Fächer gelten folgende Fristen:

  • Klausuren:
    Anmeldung bis 7 Tage vor Prüfung, Abmeldung bis 24 Std. vorher
  • Mündliche Prüfungen:
    Anmeldung bis 7 Tage und Abmeldung bis 5 Tage vor erstem Prüfungsdatum (Prüfungsdatum vom Prüfer/ der Prüferin definiert)
  • Praktische Prüfungen:
    Anmeldung bis zwei Wochen nach Veranstaltungsende des Vorsemesters für das kommende Semester, Abmeldung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • Referat, Hausarbeiten, Protokolle, Essays:
    An- und Abmeldung bis zum Prüfungsdatum (Prüfungsdatum vom Prüfer/ der Prüferin definiert), Abmeldung jedoch spätestens bis zur Abgabe
  • Mischform aus Klausuren, Mündlichen Prüfungen, Referat, Hausarbeiten, Protokollen:
    An- und Abmeldung bis 7 Tage vor Prüfungsdatum (Prüfungsdatum vom Prüfer/ der Prüferin definiert)

Das Anmeldefenster ist mindestens 4 Wochen geöffnet. Ohne vorherige Anmeldung zu den Prüfungen werden keine Leistungen anerkannt!

Im Statistikportal unter der Rubrik Prüfungstermine haben Sie die Möglichkeit, sich die An- und Abmeldefristen inkl. Prüfungstermine anzeigen zu lassen. Folgende Abfrageoptionen stehen zur Auswahl: Statistiken An- und Abmeldefristen

  • Anzeige aller Prüfungen eines Fachs und Semesters.
  • Anzeige aller Prüfungen einer Dozentin/eines Dozenten in einem Semester.
  • Anzeige aller Prüfungen einer Fakultät, welche an einem angegebenen Tag stattfinden.

Eine Bestätigungsmail der Anmeldung wird automatisch an Ihren Webmailaccount der Universität (abrufbar über den eCampus) verschickt. Unter der Rubrik Aktuelles in Flexnow kann eingesehen werden, für welche Prüfung eine Anmeldung vorgenommen worden ist. Wenn Sie die betreffende Prüfung sehen und davor ein Fragezeichen steht, dann war die Anmeldung erfolgreich.

Häufig ist der Grund für fehlschlagende Prüfungsanmeldungen, dass Studierende sich zu Prüfungen anmelden wollen, die sie auf der Grundlage ihrer Prüfungsordnung (noch) nicht ablegen dürfen. Zumeist, weil Voraussetzungen durch andere Module zunächst noch erbracht werden müssen. Deshalb: Prüfen Sie zunächst auf Grundlage der Prüfungsordnung, ob Sie die Prüfung schon ablegen dürfen! Weitere Gründe: Sie haben die erste Wiederholungsprüfung in einem Orientierungs- oder Pflichtmodul nicht bestanden und werden gebeten, eine Studienberatung in Anspruch zu nehmen, bevor Sie den nächsten Prüfungsversuch starten.

Atteste und Prüfungswiederholung

Bei Versäumnis einer Prüfung wegen Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Das Attest sollte spätestens am 3. Tag nach der Prüfung im Prüfungsamt vorliegen. Ob das Attest ein amtsärztliches sein muss oder nicht regelt Ihre Prüfungsordnung.

Wenn die Abmeldefrist zum Zeitpunkt der Erkrankung bereits verstrichen ist (siehe An- und Abmeldung zu Prüfungen) reichen Sie bitte das Attest in dem Prüfungsamt der Fakultät ein, an der Sie studieren. Studieren Sie zwei Fächer in unterschiedlichen Fakultäten, reichen Sie das Attest bei der Fakultät ein, wo die Prüfung stattgefunden hätte. Wenn während der Dauer der Krankheit zwei Prüfungen in unterschiedliche Zuständigkeiten fallen sollten, geben Sie bitte in einem Prüfungsamt das Original und in der anderen die Kopie ab (mit Hinweis auf Aufenthaltsort des Originals). Studierende der Fakultäten Philosophie, Biologie und Psychologie, Jura und Agrarwissenschaften finden ein entsprechendes Formular im eCampus unter Weitere Dienste -> Formulare -> Formulare der Prüfungsämter.

Falls das Attest nicht persönlich abgegeben wird, sollte es auf einem DIN A 4 Blatt mit Angabe der persönlichen Daten (Name und Matrikelnummer), der genauen Bezeichnung und dem Datum der versäumten Prüfung und sowie dem Namen der prüfenden Person übermittelt werden.

Adressänderung

Hat sich Ihre Adresse geändert, können Sie diese über den eCampus aktualisieren. Loggen Sie sich dort mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort ein. Unter der Rubrik SB / UniVZ -> Meine Funktionen finden Sie den Punkt Kontaktdaten ändern.

Prüfungsordnung und Studienordnung

Die Ordnungen können auf den Homepages der Fakultäten oder auf der zentralen Studiengangsliste als PDF-Datei herunter geladen werden.

Prüfungen

Hier gibt es unterschiedliche Regelungen in den Fakultäten. Schauen Sie in die FAQ-Liste Ihrer Fakultät (Prüfungsverwaltungsportal/Hilfe/FAQs).

Über den eCampus können sie das UniVZ (Was ist das?) aufrufen und Telefonnummern, Adressen und Emails zu Mitarbeiter/innen der Universität heraussuchen. Im Institut bzw. auf der Homepage des Prüfers/ der Prüferin können die Sprechzeiten erfragt werden.

Zu den formalen Fragen zur Anfertigung der Bachelor- oder Masterarbeit gibt es in den Fakultäten unterschiedliche Vorgaben. Sie erhalten ein Merkblatt im Prüfungsamt bzw. auf der Homepage der Fakultät.

ZESS

Für Informationen über die Anmeldung zu Kursen und die Vergabe von Plätzen schauen Sie bitte auf die Internetseite der Zentralen Einrichtung für Sprachen und Schlüsselqualifikationen (ZESS).