Gastaccounts
Externe Mitarbeiter*innen oder Gastwissenschaftler*innen die Zugriff auf Uniressourcen benötigen können einen befristeten (maximal ein Jahr) Gastzugang beantragen. Eine darüberhinausgehende Verlängerung bedarf der Genehmigung durch die Fakultätsgeschäftsführung. Bitte übermitteln Sie diese per
Desweiteren ist eine verantwortliche Kontaktperson am Lehrstuhl/ Institut anzugeben.
Sonderfall Lehrbeauftragte:
In der Regel benötigt dieser Personenkreis keinen Account. Die Funktionen in StudIP stehen auch für den Zugriff über externe/private Mailadressen zur Verfügung.
Wird dennoch ein Account benötigt kann dieser für die Dauer der Lehrtättigkeit beantragt werden.
Antrag auf Gastaccount