Einschreibung als Gasthörer
Nicht immatrikulierte Personen, Interessenten ohne Hochschulzugangsberechtigung und Studierende anderer Hochschulen haben die Möglichkeit, die Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu 8 Stunden pro Woche als Gasthörer zu beantragen, sofern nicht die Fakultät den Besuch von Lehrveranstaltungen zahlenmäßig beschränkt und/oder vom Nachweis erforderlicher Studienleistungen oder Kenntnisse abhängig gemacht hat.
Antrag
Der Aufnahmeantrag als Gasthörer/in ist beim Studentensekretariat der Universität, Burgstraße 51, für jedes Semester gesondert innerhalb der Immatrikulationsfrist zu stellen. Über den Antrag entscheidet der Präsident im Einvernehmen mit der Fakultät. Für die Aufnahme als Gasthörer/in werden Gebühren erhoben, bei bis zu zwei Semesterwochenstunden (SWS): € 51,13, bei bis zu vier SWS: € 102,26 und bei vier bis acht SWS: € 153,39.