Gentechnik
Die aktuellen Formblätter hinsichtlich Anmeldung/Genehmigung gentechnischer Einrichtungen nach Gentechnikgesetz können hier heruntergeladen werden.
Haben Sie vor, eine gentechnische Anlage zu Forschungszwecken der Sicherheitsstufen 1 oder höher zu errichten, anzumelden oder zu beantragen?
Möchten Sie eine bereits bestehende gentechnische Anlage um Räume erweitern bzw. Raumänderungen vornehmen?
Müssen Sie einen Wechsel der Bezugspersonen – Projektleiter*innen (PL), Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) – vornehmen und haben Sie Fragen zu den erforderlichen Qualifikationen?
Suchen Sie gesetzliche Grundlagen, Sicherheitsvorschriften, Ausstattungsregeln?
Haben Sie Fragen zur Sicherheitseinstufung?
Wollen Sie Ihre bisher genehmigte gentechnische Anlage stilllegen?
In all diesen Fällen liegt die Betreiberverantwortung bei der Universitätsleitung (Präsident/Vorstand), die administrativ durch die Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz unterstützt wird.
Wenden Sie sich daher in allen Angelegenheiten der Gentechnik immer zuerst an die Koordinatorin für Gentechnik, Frau Dr. Voget, Tel. 24410.