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Gewässerschutz

Durch geeignete Maßnahmen sollen alle Gewässer (z. B. Fließgewässer wie Bäche, Grundwasser) vor Beeinträchtigungen geschützt werden.

Ziel ist
• die Reinhaltung des Wassers als Trink- oder Brauchwasser und
• der Schutz aquatischer (d. h. vom Wasser abhängiger) Ökosysteme als Teilaufgabe des Naturschutzes und damit
• eine nachhaltige Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen.

Die Maßnahmen können sein:
• die Vermeidung der Gewässerbelastung durch Verzicht auf den Einsatz störender Stoffe beziehungsweise deren Rückhalt am Anfallort.
• das Treffen von Maßnahmen zur Abwasserableitung und -reinigung.
• eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung.
• die Vermeidung von Unfällen und Störfällen und Bekämpfung von deren Auswirkungen, zum Beispiel durch Löschwasserrückhaltung.
• den Einsatz von (Trink-)Wasser zu reduzieren.

Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Sie folgendes zu beachten:
• Wassergefährdende Stoffe müssen so verwendet und gelagert werden, dass sie nicht in die Umwelt gelangen können.
• Austretende wassergefährdende Stoffe müssen schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten und ordnungsgemäß verwertet bzw. entsorgt werden.
• Anlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Sie müssen dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig sein. Im Regelfall müssen die Anlagen mit einem dichten und beständigen Auffangraum ausgerüstet werden, sofern sie nicht doppelwandig und mit Leckanzeigegerät versehen sind.
• Die Abwassersatzung der Stadt Göttingen muss beachtet werden.
• Für entzündliche, wassergefährdende flüssige Stoffe gelten besondere Vorschriften für den Brand- und Explosionsschutz.