In publica commoda

GRK-Planer: FORTSETZUNG eines Graduiertenkollegs

Es besteht die Möglichkeit, für Ihr Graduiertenkolleg (GRK) einen Antrag für eine zweite Förderperiode (Fortsetzungsantrag) bei der DFG vorzulegen. Diesem Antrag ist ein Arbeits- und Ergebnisbericht (A&E-Bericht) über die erste Förderphase beizufügen. Der Fortsetzungsantrag inkl. A&E-Bericht ist spätestens zwölf Monate vor dem Ende der ersten Förderphase bei der DFG-Geschäftsstelle einzureichen. Die Einreichungsfrist für Ihr GRK entnehmen Sie bitte Ihrem Bewilligungsbescheid. Bei Fortsetzungsanträgen unterstützen wir Sie während der gesamten Vorbereitungen und stimmen einen auf Ihr GRK bezogenen, individuellen Zeitplan gerne mit Ihnen in persönlichen Beratungsgesprächen ab. Der Planer bietet lediglich eine erste Orientierung.

Ende erste Förderperiode  
   
Begutachtung und Entscheidung II (Fortsetzungsantrag)  
Information und Beratung durch die Abteilung Forschung und Transfer (fortlaufend) Herbst 2020
Ausarbeitung des Fortsetzungsantrags inkl. A&E-Bericht Winter 2020/2021
Einreichung des Antrags inkl. A&E-Bericht
bei der Forschungskommission
02.2021
Diskussion des Antrags inkl. A&E-Bericht
in der Forschungskommission
03.2021
Kurzvorstellung des Antrags im Senat 03.2021
Einreichung des Antrags inkl. A&E-Bericht bei der DFG 01.04.2021
Zweitägige Vor-Ort-Begutachtung durch die DFG Sommer 2021
Entscheidung durch die DFG 11.2021
Schriftlicher DFG-Bescheid 12.2021
   
Zweite Förderperiode 01.04.2022 – 30.09.2026