Habilitationsabschlussstipendien für Frauen* an der Philosophischen Fakultät

Ausschreibung Habilitationsabschlussstipendien / Stipendium zur Fertigstellung des „zweiten Buches“ für Frauen an der Philosophischen Fakultät



1. Ziel

Die Philosophische Fakultät ist eine jener Institutionen an der Universität, in der zwar der Frauenanteil bei den Absolvent*innen mit 70,7% erfreulich hoch ist, zugleich aber das Phänomen der leaky pipeline – also dem Ausscheiden von Frauen an einem bestimmten Punkt des wissenschaftlichen Karriereweges – besonders stark an dem Punkt der Habilitationen ausgeprägt.

Um diesem Trend entgegenzuwirken und die Hürden hin zu einem erfolgreichen Habilitationsabschluss für Frauen* zu minimieren, schreibt die Philosophische Fakultät Habilitations-Abschlussstipendien bzw. Stipendien für die Fertigstellung des sogenannten „zweiten Buches“ für Frauen* aus. Habilitandinnen/ Postdoktorandinnen können finanziell abgesichert, konzentriert und zügig – ohne weitere Lehrverbindlichkeiten oder anderweitige berufliche Verpflichtungen – an der Fertigstellung der Habilitationsschrift bzw. des „zweiten Buches“ arbeiten. Damit wird der Weg zu einer wissenschaftlichen Führungsposition geebnet. Die Förderung ist mithin als Beitrag zu verstehen, der sozial-kulturell bedingten Gender-Imbalance in den höchsten fachlichen Lebenszeitstellen – den Professuren – entgegenzuwirken.

2. Förderung

  • Für das Jahr 2022 wird im Rahmen der Sparmaßnahmen 2021 lediglich ein Stipendium vergeben; in den darauffolgenden Jahren wird es voraussichtlich wieder jährlich drei Habilitationsabschlussstipendien geben,
  • jeweils am 01. März und am 01. September eines Jahres enden die Bewerbungsfristen für das Habilitationsabschlussstipendium,
  • Laufzeit: 6 Monate,
  • Beginn der Förderung kann flexibel gehalten werden,
  • Berechnung des Habilitationsabschlussstipendiums entsprechend der DFG-Richtlinien:
    Grundbetrag: 1.750,00 €
    Sachkostenzuschuss: 250,00 €
    1. Kind: 400,00 €
    Jedes weitere Kind: 100,00 €



3. Antragsberechtigte

Gefördert werden Habilitandinnen/ Postdoktorandinnen der Fachrichtungen, die an der Philosophischen Fakultät der Universität Göttingen vertreten sind. Antragstellerinnen müssen sich mindestens zwei Jahre in der Postdoc-Phase befinden. Sie können, müssen aber nicht an der Universität Göttingen angestellt sein. Die an der Universität angestellten Antragstellerinnen werden bei erfolgreicher Bewerbung für die Zeit des Stipendiums und unter Berücksichtigung des Wissenschaftszeitgesetzes (WissZeitVG) beurlaubt. Das jeweilige Institut/ Seminar kann die Stelle vertreten lassen. Die Habilitation muss an der Philosophischen Fakultät der Universität Göttingen erfolgen, es müssen zwei Gutachter*innen der Fakultät angehören. Handelt es sich um die Fertigstellung des „zweiten Buches“, muss die professorale Betreuer*innenschaft in den Händen mindestens eines Mitglieds der Philosophischen Fakultät liegen. Es sollen explizit auch Frauen* aufgerufen und ermutigt werden, sich mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, mit einer nichtakademischen Familiengeschichte und unkonventionellen Lebensläufen zu bewerben.

4. Einzureichende Bewerbungsunterlagen

Die Stipendien werden universitätsintern ausgeschrieben. Das Bewerbungsverfahren läuft über ein Online-Bewerbungsverfahren der Universität Göttingen.

  • Anschreiben (Motivation, evtl. Hinweis auf besondere persönliche/ familiäre Umstände) - Zeugnisse und akademischer Lebenslauf,
  • Zusammenfassung der Habilitationsschrift/ des „zweiten Buches“: max. 10 Seiten, inkl. einer Seite Kurzdarstellung der Arbeit, Schriftgröße 12, Zeilenabstand: 1,5,
  • vorläufige Einleitung,
  • aus den eingereichten Unterlagen muss erkennbar sein, dass die Arbeit in sechs Monaten abgeschlossen werden kann,
  • einen genauen Zeitplan für die Fertigstellung der gesamten Schrift,
  • im Falle der Beschäftigung an der Universität Göttingen: Zusage einer möglichen Beurlaubung.



5. Auswahlverfahren

Die Bewerbungen sind an die Gleichstellungsbeauftragte der Philosophischen Fakultät zu richten. Die Mitglieder der Gleichstellungskommission (GK) sichten und bewerten die Bewerbungen auf der Grundlage eines festgelegten Kriterienkatalogs (siehe weiter unten) und machen dem Dekanat Vorschläge für zwei Fachgutachter*innen der Fakultät. Diese fällen zusammen mit der GK die Auswahlentscheidung. Die Auswahl wird anhand des Kriterienkatalogs schriftlich dokumentiert und dem Fakultätsrat vorgetragen.

Insgesamt steht bei der Bewertung der bisherigen wissenschaftlichen Karriere nicht das Lebensalter im Vordergrund, sondern das Verhältnis von individueller Dauer des wissenschaftlichen Werdegangs und bisher erreichter wissenschaftlicher Leistung. Zu fragen ist auch, ob mögliche Verzögerungen oder Härten im wissenschaftlichen Werdegang mit individuellen Lebensumständen (z.B. Geburt/Betreuung von Kindern, Behinderung/Krankheit, Pflege von Angehörigen), aber auch biographischen (Migrations- oder Fluchtgeschichte, Bildungsaufstieg, nichtakademischer Hintergrund) zu begründen sind.

6. Pflichten der Stipendiatinnen

Durch die Annahme der Förderung verpflichtet sich die Stipendiatin*, sich mit ganzer Kraft der Fertigstellung der Habilitation / des „zweiten Buches“ zu widmen und daneben keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachzugehen. Nach Beendigung der Förderung ist innerhalb von sechs Wochen ein Abschlussbericht einzureichen, der fünf Seiten nicht überschreiten darf.