Infektionsschutz
Hinweise zum Antrag auf eine Erlaubnis nach § 44 IfSG für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
Für die Erteilung einer Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern sind folgende Unterlagen beim Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen einzureichen:
• Abschluss eines Studiums der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin, der Pharmazie oder den Abschluss eines naturwissenschaftlichen Fachhochschul- oder Universitätsstudiums mit mikrobiologischen Inhalten (Beglaubigte Kopie).
• Mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person, die im Besitz der Erlaubnis nach § 44 IfSG ist. (Nachweis der Erlaubnis der Person)
• Führungszeugnis (beantragt mit dem Vermerk „zur Vorlage bei einer Behörde“)
Für Rückfragen steht Herr Dipl.-Ing. Stefan Scheede
Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt
und den Landkreis Göttingen
Theaterplatz 4
37073 Göttingen
Tel.: 0551-400-4848
Fax.: 0551-400-4930
zur Verfügung.