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Krankenversicherung

Für die Unterlagen, die Sie für die Immatrikulation an das Studentensekretariat einsenden müssen, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer zuständigen Krankenkasse darüber, ob Sie

  • als Student/Studentin (pflicht)versichert sind oder
  • von der Versicherungspflicht als Student/Studentin befreit sind.

  • Bescheinigung
    Die Versicherungsbescheinigung stellt Ihnen die studentische Krankenkasse aus.
    Sofern Sie privat versichert sind, erhalten Sie eine Dauerbescheinigung über die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht bei den gesetzlichen Krankenkassen (AOK, DAK, TKK, BEK etc.); s. a. >Kap.14.5.
    Eine Einschreibung kann ohne eine dieser Bescheinigungen der Krankenkasse nicht erfolgen.
    Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei den Krankenkassen, die hierzu auch ein Merkblatt erstellt haben (>Kap.14.4+5).