In publica commoda

Laser

Die erstmalige Inbetriebnahme eines Lasers bzw. einer Lasereinrichtung der Klassen 3R, 3B oder 4 ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit der Stabsstelle Sicherheitswesen/ Umweltschutz mitzuteilen. Hierzu verwenden Sie bitte das unten verfügbare Formular. In diesem ist auch ein Laserschutzbeauftragter zu benennen.

Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 muss ein Laserschutzbeauftragter schriftlich bestellt werden. Dieser hat die Sachkunde durch Teilnahme an einem Seminar nachzuweisen.
Für Neubestellungen von Laserschutzbeauftragten (oder ihren Vertretern) und Abberufungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stabsstelle Sicherheitswesen/ Umweltschutz auf.

Der Laserschutzbeauftragte hat den sicheren Betrieb von Laser-Einrichtungen zu überwachen und ggf. Schutzmaßnahmen zu treffen.
Erforderlichenfalls sind mehrere Laserschutzbeauftragte zu bestellen.