Masterabschlussmodul (6 C)

Auszug aus der Prüfungsordnung 2008 für den Master of Education:

(1) ¹ Das Masterabschlussmodul ist in dem Unterrichtsfach bzw. der Bildungswissenschaft zu belegen, in dem bzw. in der die Masterarbeit geschrieben wird. ² Durch das bestandene Masterabschlussmodul werden 6 C erworben.

Die Abschnitte (2), (3), (4) beziehen sich auf Sprachanforderungen. Da diese für das Fach Erdkunde nicht relevant sind, sind diese Abschnitte hier ausgeschnitten. Sie können in der Prüfungsordnung eingesehen werden.

(5) ¹ Das Masterabschlussmodul endet mit einer mündlichen Abschlussprüfung, die als Einzelprüfung durchgeführt wird und 60 Minuten dauert. ² Sie wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern gemeinsam abgenommen und benotet. ³ Eine Prüferin oder ein Prüfer hat die Fachwissenschaft eines der beiden Unterrichtsfächer zu vertreten. 4 Die andere Prüferin oder der andere Prüfer hat die Bildungswissenschaften oder die Fachdidaktik des anderen Unterrichtsfachs zu vertreten. 5 Des Weiteren ist es möglich, dass die Prüferinnen und Prüfer auch die Fachdidaktiken der beiden Unterrichtsfächer vertreten. 6 Bei der Prüfung können Vertreterinnen oder Vertreter der Schulbehörde, von ihr beauftragte Personen sowie bei Studierenden des Fach Evangelische Religion Vertreterinnen und Vertreter der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen anwesend sein; sie dürfen jedoch keine Prüfungsfragen stellen und nicht an den anschließenden Beratungen teilnehmen.

Der Abschnitt (6) bezieht sich auf Sprachanforderungen. Da diese für das Fach Erdkunde nicht relevant sind, ist dieser Abschnitt hier ausgeschnitten. Er kann in der Prüfungsordnung eingesehen werden.