Medizinrecht aktuell: Aktive Sterbehilfe – Warum nicht auch in Deutschland?

Medizinrecht aktuell: Aktive Sterbehilfe – Warum nicht auch in Deutschland?

Im vergangenen Jahr hat mit Portugal ein weiteres europäisches Nachbarland den Schritt zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe gewagt. Auch in anderen Ländern sind entsprechende Liberalisierungstendenzen zu erkennen; in den Beneluxstaaten zählt eine begrenzte Freigabe schon seit längerem zur gesellschaftlichen Realität. Die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts scheint demnach ein weltweiter Trend zu sein.

In Deutschland steht die aktive Sterbehilfe gem. § 216 StGB als sogenannte Tötung auf Verlangen weiterhin unter Strafe. Einer vom Allensbacher Institut für Demoskopie durchgeführten Studie (2014) zufolge sprechen sich hierzulande jedoch zwei Drittel der befragten Bevölkerung für die Erlaubnis aus. Demgegenüber begegnet die Ärzteschaft diesem Thema im Lichte ihrer ethischen Bindungen mit deutlich überwiegender Ablehnung.

Kann nicht ein solcher Mehrheitswille der Bevölkerung, unter Berücksichtigung des hohen Werts individueller Selbstbestimmung, eine (begrenzte) Legalisierung der aktiven Sterbehilfe rechtfertigen? Kann der hippokratische Eid wirklich stärker sein als der Wille des Einzelnen? Und wie unterscheiden sich die rechtliche, ethische und kulturelle Lage in Deutschland von denjenigen Ländern, die den Schritt zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe bereits gewagt haben?

Um diese und weitere Fragen rund um die aktive Sterbehilfe zu klären, lädt das Zentrum für Medizinrecht in Kooperation mit ELSA – European Law Students Association zu einer Online-Podiumsdiskussion unter dem Titel „Medizinrecht aktuell: Aktive Sterbehilfe – Warum nicht auch in Deutschland?“ ein.

Diese findet am 10. Juli 2024 um 19:00 Uhr (s.t.) über Zoom statt. Diskutieren werden renommierte Fachvertreter aus der Medizin (-Ethik), Medizinrecht und Patientenvertretung.

Im Einzelnen diskutieren:

- Prof. Dr. med. Dr. Phil. Ralf J. Jox: Professor für Medizinethik und Geriatrische Palliative Care, Direktor des Instituts für Medical Humanities, Universitätsklinikum und Universität Lausanne, Schweiz
- Prof. Dr. Josef Franz Lindner: Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie sowie Geschäftsführender Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Augsburg
- Prof. Robert Roßbruch: Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Honorarprofessor für Gesundheits- und Pflegerecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik des Saarlandes

Moderiert wird die Veranstaltung von Prof. Dr. iur. Gunnar Duttge, Geschäftsführer des Göttinger Zentrums für Medizinrecht sowie Leiter der Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht an der Georg-August-Universität Göttingen.

Der Zugang erfolgt über diesen Link: https://uni-goettingen.zoom-x.de/j/68374814195

Im Anschluss an die Diskussion wird die Möglichkeit gegeben, Fragen an das Podium zu richten.

Medizinrecht Aktuell 10.07.24