Prof. Dr. Hans Michael Heinig in Vorstand der VolkswagenStiftung berufen

Die Niedersächsische Landesregierung hat das Fakultätsmitglied Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insb. Kirchen- und Staatskirchenrecht, ab dem 1. September 2019 in den Vorstand (Kuratorium) der VolkswagenStiftung berufen. Die VolkswagenStiftung fördert Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre. Sie verfügt über ein Stiftungskapital von ca. 3,2 Milliarden Euro, das die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen 1961 im Rahmen des Privatisierungsprozesses der heutigen Volkswagen AG bereitgestellt haben. Der Stiftung fließen zudem die Dividenden zu, die aus den vom Land Niedersachsen gehaltenen VW-Aktien resultieren (Niedersächsisches Vorab). Sie ist vom VW-Konzern unabhängig und zählt zu den größten Stiftungen in Europa. Unter den privaten Stiftungen in Deutschland ist sie die größte Förderin der Wissenschaften. Der Vorstand der Stiftung wird je zur Hälfte vom Bund und vom Land Niedersachsen besetzt. Generalsekretär der Stiftung ist der Vorsitzende des Stiftungsrates der Georg-August-Universität, Dr. Wilhelm Krull.