Promotion
An der Universität Göttingen ist es möglich, auch außerhalb der angegebenen Promotionsstudiengänge in jedem von einem Hochschullehrer vertretenen Fachgebiet zu promovieren. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium.
Das Promotionsverfahren besteht in der Regel aus der Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer abschließenden mündlichen Prüfung (Rigorosum) oder Disputation.
Die einzelnen Bedingungen (Anmeldung des Verfahrens, Immatrikulation, Besuch von Lehrveranstaltungen, Prüfungsfächer und -anforderungen etc.) werden von den jeweiligen Promotionsordnungen der Fakultäten festgelegt.