In publica commoda

Regelungen

Der Betriebsausflug findet in der Regel einmal pro Jahr statt. Er ist eine freiwillige Veranstaltung, d. h. für die Mitarbeitenden gibt es kein Muss an diesem teilzunehmen. Für die Leitung des jeweiligen Teams, der jeweiligen Abteilung oder Einrichtung, die den Betriebsausflug durchführt ist die Teilnahme ein Muss, da sonst der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht greift. Kosten für die Durchführung und Verpflegung eines Betriebsausfluges sind von den Teilnehmenden selbst zu zahlen. Hinsichtlich der Arbeitszeit kann eine Gutschrift in Höhe der Regelarbeitszeit (+/-) erfolgen.

Ein Aktiv-Tag kann mehrfach im Jahr als dienstliche Veranstaltung anberaumt werden. Ebenso kann ein Aktiv-Tag Bestandteil eines Teamentwicklungsprozesses sein. Für den Tag gibt es in der Regel ein Motto und ein auf der Grundlage z. B. von Zielen ausgearbeitetes Veranstaltungsprogramm mit Programmbestandteilen zur Gesundheitsförderung der Teilnehmenden. Zur Finanzierung können Einrichtungen eigene Mittel verwenden. Die Einplanung von Kosten für die Verpflegung erfolgt auf der Grundlage der Bewirtungsrichtlinien der Universität. Die gesamte Zeit der Teilnahme am Aktiv-Tag zählt als Arbeitszeit.

Bei der Durchführung achten Sie bitte auf die Regelungen der Universität während Corona-Pandemie.