In publica commoda

Stiftungsrat für die gesamte Stiftungsuniversität

Der Stiftungsrat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Stiftungsausschusses Universität und des Stiftungsausschusses Universitätsmedizin. Er ist zuständig in den Angelegenheiten, die die gesamte Universität einschließlich der Universitätsmedizin betreffen und tritt hier an die Stelle des Stiftungsausschusses Universität bzw. des Stiftungsausschusses Universitätsmedizin.

Der Stiftungsrat besteht aus

  • den Mitgliedern des Stiftungsausschusses Universität
  • den Mitgliedern des Stiftungsausschusses Universitätsmedizin



An den Sitzungen des Stiftungsrates nehmen die Mitglieder des Präsidiums, die Mitglieder des Vorstands der Universtitätsmedizin, die Vorsitzenden der Personalräte der Universität und der Universitätsmedizin, die Gleichstellungsbeauftragten der Universität und der Universtitätsmedizin und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierendenschaft mit beratender Stimme teil.