Studiengebühren für "Langzeitstudierende"
Der Niedersächsische Landtag hat mit den Änderungen des Niedersächsische Hochschulgesetzes (NHG) festgelegt, dass Studierende über ein Studienguthaben in Höhe der Semesterzahl der Regelstudienzeit ihres gegenwärtigen grundständigen Studiengangs zuzüglich vier weiterer Semester verfügen. Sobald das Studienguthaben aufgebraucht ist, muss die Hochschule von den Studierenden bei deren Rückmeldung erstmals zum Sommersemester 2003 eine Studiengebühr in Höhe von € 500 pro Semester erheben, die dem Landeshaushalt zufließt.
Genaue Informationen über die Berechnung der Guthabenzeiten (Berücksichtigung von Erziehungszeiten und der Mitarbeit in Hochschulgremien, bei Auslandsaufenthalten, Aufbau- und Doppelstudiengängen) sowie über Ausnahmen von der Verpflichtung zur Entrichtung der Studiengebühren finden Sie unter
www.uni-goettingen.de/studiengebuehren
Das Studentensekretariat hat einen besonderen Anschluß eingerichtet, wo Sie sich informieren können: Tel. 0551/39-2250, Mo-Fr 9-15 Uhr