Vergabekriterien für GGG-Maßnahmen

Der Vorstand der GGG entscheidet über die Vergabe der Fördermittel aufgrund des wissenschaftlichen Potenzials und der Erfolgsaussichten sowie nach der Einschätzung des Bedarfes der Bewerberin / des Bewerbers unter Einbezug des intersektionalen Zusammenwirkens der verschiedenen Diversitätsdimensionen (insbesondere Gender, Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft, Internationalität, soziale Herkunft sowie Behinderung bzw. chronische Erkrankung).

Einkommensgrenze für das Familienfreundliche Abschlusstipendium und das Abschlussstipendium für Internationale Promovierende der GGG:
Bei Alleinstehenden wird vorhandenes Einkommen (inkl. Elterngeld, Kindergeld, etc.), das oberhalb des Durchschnittseinkommens netto liegt, vom Stipendium abgezogen. Bei Promovierenden mit Partner*in wird das Einkommen der Familie wie folgt berücksichtigt: Aussichtsreich sind nur Bewerbungen, bei denen das Familieneinkommen (inkl. Elterngeld, Kindergeld, etc.) unterhalb des 1,5fachen (gemäß QECD Adult Äquivalent) des jeweils aktuellen Durchschnittseinkommens netto in Deutschland liegt. 2023 beträgt dieses Durchschnittseinkommen 2.165 Euro netto, so dass nur Bewerbungen mit einem Familieneinkommen unterhalb von 3.248 Euro netto pro Monat aussichtsreich sind. Liegt das Einkommen knapp darunter, wird ggf. der Förderbetrag reduziert.

Darüber hinaus werden Faktoren wie die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung oder anderes ehrenamtliches Engagement positiv bei der Vergabe von Förderungen berücksichtigt.

Die Förderformate der GGG unterliegen keiner Altersgrenze.

Ausgeschlossen ist die Vergabe eines Stipendiums zeitgleich zu einer Beschäftigung an der Universität Göttingen (auch als Hilfskraft). Falls Sie das Stipendium direkt im Anschluss oder im Vorfeld einer Stelle an der Universität Göttingen beantragen wollen, nehmen Sie bitte vor der Bewerbung Kontakt mit Bettina Roß auf (ggg@uni-goettingen.de).