José Martínez mit Ehrendoktorwürde der Universidad Santo Tomás ausgezeichnet
Prof. Dr. José Martínez, geschäftsführender Direktor des Instituts für Landwirtschaftsrecht, ist am 26. Mai 2026 mit dem Titel „Doctor Honoris Causa en Derecho“ der Universidad Santo Tomás in Kolumbien geehrt worden.
Die Universidad Santo Tomás würdigte mit der Verleihung der Ehrendoktorwürde die langjährigen Verdienste von Jose Martínez um die akademische Zusammenarbeit zwischen den Juristischen Fakultäten der Georg-August-Universität Göttingen und der Universidad Santo Tomás. Hervorgehoben wurden insbesondere sein Engagement beim Abschluss eines Abkommens über die institutionelle Zusammenarbeit beider Hochschulen, seine intensive Forschungs- und Lehrtätigkeit im Öffentlichen Recht und im Agrarrecht im Rahmen dieser Kooperation, die eine tragfähige Plattform für den internationalen wissenschaftlichen Austausch geschaffen hat, sowie seine kontinuierliche Lehrtätigkeit an der Juristischen Fakultät der Universidad Santo Tomás seit 2006. Zudem wurde sein Einsatz im 2016 gegründeten Deutsch-Kolumbianischen Friedensinstitut CAPAZ gewürdigt, das sich für Frieden und Versöhnung in Kolumbien einsetzt.

Jose Martínez bei der Verleihung am 26.05.2026 © USTA
Die feierliche Verleihung fand am 26. Mai 2026 im Rahmen eines von Professor*innen und Studierenden besuchten Festaktes an der Universidad Santo Tomás statt. In seiner Laudatio betonte der Rektor der Universität, Fray Mauricio Cortés Gallego, die zentrale Bedeutung des Agrarrechts für den Friedensprozess in Kolumbien und weltweit, da zahlreiche Konflikte auf ungelöste Probleme in ländlichen Räumen zurückgehen, die häufig von begrenzter Staatlichkeit geprägt sind. Die Arbeit von Prof. Martínez beschränke sich dabei nicht auf die rein akademische Analyse dieser Herausforderungen, sondern umfasse auch die konkrete Beratung betroffener vulnerabler Gruppen sowie die Sichtbarmachung ihrer Problemlagen.
Im Anschluss an die Verleihung des „Doctor Honoris Causa“ hielt Jose Martínez eine Festvorlesung mit dem Titel „Lateinamerika und Europa: zwei sich gegenseitig befruchtende Rechtsräume“. Darin unterstrich er die wechselseitigen Einflüsse der Rechtsordnungen beiderseits des Atlantiks und wandte sich gegen die verbreitete Vorstellung, Europa habe die lateinamerikanischen Rechtsordnungen einseitig geprägt. Viele zentrale Rechtsinstitutionen wie der Sozialstaat, die Verfassungsbeschwerde, die Rechte indigener Gruppen oder die Rechte der Natur seien wesentlich von lateinamerikanischen Impulsen und Entwicklungen geprägt.